Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 58/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,66721
OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 58/14 (https://dejure.org/2017,66721)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2017 - 3 U 58/14 (https://dejure.org/2017,66721)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2017 - 3 U 58/14 (https://dejure.org/2017,66721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,66721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 2 S 1 GasGVV, § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 433 Abs 2 BGB, § 40 Abs 3 EnWG
    Energieversorgungsvertrag: Beginn der Verjährung einer Entgeltforderung aus der Grundversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 243/12

    Energieversorgungsvertrag: Rechtsfolgen einer unzulässigen Verbrauchsschätzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 58/14
    Ein solcher Fehler - liegt er überhaupt vor - muss aber zu einer den Kunden benachteiligenden objektiven Unrichtigkeit der Rechnung, also zu einer Zuvielforderung führen (vgl. BGH, NJW 2014, 1298, 1299, Tz. 27).

    Damit wird die Fälligkeit der Gasrechnungen lediglich an deren Zugang beim Abnehmer und an bestimmte Fristen geknüpft; ob die vom Energieversorger angesetzten Werte dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, berührt dagegen allein die materielle Richtigkeit der Abrechnung (vgl. BGH, NJW 2014, 1298, 1299, Tz. 29 f.).

    Dieser ist aber unabhängig von der Fälligkeit des sich aus der Abrechnung ergebenden Zahlungsanspruchs des Lieferanten und sagt darüber nichts aus (vgl. BGH, NJW 2014, 1298, 1299, Tz. 31).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 58/14
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (vgl. BGH, NJW 2016, 3512, 3516, Tz. 37).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 58/14
    Und der dem Gericht hier von der Beklagten unterbreitete Lebenssachverhalt, der den Streitgegenstand neben dem Klageantrag mitbestimmt (vgl. BGH, NJW 2016, 1818, 1821, Tz. 27), erfasst ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien, das am 30. September 2006 - beginnend mit einem Zählerstand von 13.393 m³ - begründet worden ist und bis zum 16. August 2012 zu einem Stand von 24.313 m³ geführt hat.
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 58/14
    Zwischen diesen Umständen und dem erforderlichen Zeitablauf besteht eine Wechselwirkung insofern, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und dass umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BGH, NJW 2006, 219, 220, Tz. 23).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 58/14
    Je länger aber der Gläubiger untätig bleibt, obwohl eine Geltendmachung seiner Rechte zu erwarten wäre, desto mehr wird der Schuldner in seinem Vertrauen schutzwürdig, der Gläubiger werde ihn nicht mehr in Anspruch nehmen (vgl. dazu BGH, GRUR 2001, 323, 327).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85

    Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte;

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 58/14
    Maßgebend für den Zeitpunkt des Beginns der Verjährung der Entgeltforderung ist daher, zu welchem Zeitpunkt das Versorgungsunternehmen die Abrechnung erteilt hat, und nicht der Zeitpunkt, in welchem diese hätte erteilt werden können oder hätte erteilt werden sollen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 237, 239 zu § 24 Abs. 1 AVBGasV).
  • LG Hamburg, 11.03.2014 - 307 O 59/13

    Gaslieferungsvertrag - Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Abrechnung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 58/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.03.2014, Az. 307 O 59/13, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht