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   OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20 - 1 Ss 33/20   

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https://dejure.org/2020,14034
OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20 - 1 Ss 33/20 (https://dejure.org/2020,14034)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2020 - 2 Rev 20/20 - 1 Ss 33/20 (https://dejure.org/2020,14034)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 2 Rev 20/20 - 1 Ss 33/20 (https://dejure.org/2020,14034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 236 StPO, § 329 Abs 1 S 1 StPO
    Strafverfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung: Verwerfung der Berufung bei entschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten

  • strafrechtsiegen.de

    Strafverfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des geladenen Angeklagten zum Termin der Berufungshauptverhandlung trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.10.1996 - 2 Ws 405/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20
    Grundsätzlich kann sich der Angeklagte auf Auskünfte seines Verteidigers hinsichtlich des Hauptverhandlungstermins verlassen, wenn er an deren Richtigkeit zu zweifeln keinen Anlass hat (OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 113; Gössel a.a.O. Rn. 40).
  • BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02

    Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20
    Jedoch entschuldigt den Angeklagten eine falsche Rechtsansicht des Verteidigers dann nicht, wenn er begründete Zweifel an deren Richtigkeit haben musste und ihm eine Erkundigung zuzumuten war ( Gössel a.a.O. Rn. 40; Quentin a.a.O. Rn. 41), etwa bei einem klar erkennbaren Widerspruch zwischen dem Inhalt der dem Angeklagten zugegangenen Ladung und dem Hinweis des Verteidigers, dieser brauche nicht zu erscheinen (BayObLG, NStZ-RR 2003, 85).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 5St RR 237/98

    Verschulden beim Ausbleiben des Angeklagten im Berufungstermin

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20
    a) Das Ausbleiben des Angeklagten ist entschuldigt, wenn ihm bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls seine Säumnis billigerweise weder objektiv noch subjektiv zum Vorwurf gemacht werden kann (BayObLGSt 1999, 42; KK/ Paul , § 329 Rn. 10; MüKo-StPO/ Quentin , § 329 Rn. 29).
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