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OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20 - 1 Ss 33/20 |
Zitiervorschläge
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 2 Rev 20/20 - 1 Ss 33/20 (https://dejure.org/2020,14034)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 236 StPO, § 329 Abs 1 S 1 StPO
Strafverfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung: Verwerfung der Berufung bei entschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten - strafrechtsiegen.de
Strafverfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des geladenen Angeklagten zum Termin der Berufungshauptverhandlung trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.10.2019 - 705 Ns 87/18
- LG Hamburg, 22.10.2019 - 725a Ds 85/18
- OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20 - 1 Ss 33/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 11.10.1996 - 2 Ws 405/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20
Grundsätzlich kann sich der Angeklagte auf Auskünfte seines Verteidigers hinsichtlich des Hauptverhandlungstermins verlassen, wenn er an deren Richtigkeit zu zweifeln keinen Anlass hat (OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 113;… Gössel a.a.O. Rn. 40). - BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02
Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20
Jedoch entschuldigt den Angeklagten eine falsche Rechtsansicht des Verteidigers dann nicht, wenn er begründete Zweifel an deren Richtigkeit haben musste und ihm eine Erkundigung zuzumuten war (… Gössel a.a.O. Rn. 40;… Quentin a.a.O. Rn. 41), etwa bei einem klar erkennbaren Widerspruch zwischen dem Inhalt der dem Angeklagten zugegangenen Ladung und dem Hinweis des Verteidigers, dieser brauche nicht zu erscheinen (BayObLG, NStZ-RR 2003, 85). - BayObLG, 24.02.1999 - 5St RR 237/98
Verschulden beim Ausbleiben des Angeklagten im Berufungstermin
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20
a) Das Ausbleiben des Angeklagten ist entschuldigt, wenn ihm bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls seine Säumnis billigerweise weder objektiv noch subjektiv zum Vorwurf gemacht werden kann (BayObLGSt 1999, 42;… KK/ Paul , § 329 Rn. 10;… MüKo-StPO/ Quentin , § 329 Rn. 29).