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   OLG Hamburg, 08.02.2002 - 2 Ws 32/02   

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https://dejure.org/2002,11792
OLG Hamburg, 08.02.2002 - 2 Ws 32/02 (https://dejure.org/2002,11792)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2002 - 2 Ws 32/02 (https://dejure.org/2002,11792)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 2 Ws 32/02 (https://dejure.org/2002,11792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeuge; Ordnungsmittel; Personalien; Identität; Zeugnisverweigerung; Geldbuße

  • Judicialis

    StPO § 68 Abs. 1; ; StPO § 70 Abs. 1; ; OWiG § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 68 Abs. 1 § 70 Abs. 1; OWiG § 111

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 707 Ns 5/00
  • OLG Hamburg, 08.02.2002 - 2 Ws 32/02

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 386
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2002 - 2 Ws 32/02
    § 68 StPO stellt eine Ordnungsvorschrift dar, die hauptsächlich dem Zweck dient, Personenverwechslungen zu vermeiden, aber auch eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen verschaffen, insbesondere den Beteiligten ermöglichen soll, Erkundigungen über den Zeugen einzuziehen (vgl. BGHSt 23, 244, 245 und 32, 115, 128; KG, a.a.O.; Dahs, a.a.O., § 68 Rdn. 2; Senge, a.a.O., § 68 Rdn. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 68 Rdn. 1).
  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2002 - 2 Ws 32/02
    § 68 StPO stellt eine Ordnungsvorschrift dar, die hauptsächlich dem Zweck dient, Personenverwechslungen zu vermeiden, aber auch eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen verschaffen, insbesondere den Beteiligten ermöglichen soll, Erkundigungen über den Zeugen einzuziehen (vgl. BGHSt 23, 244, 245 und 32, 115, 128; KG, a.a.O.; Dahs, a.a.O., § 68 Rdn. 2; Senge, a.a.O., § 68 Rdn. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 68 Rdn. 1).
  • OLG Celle, 13.10.1987 - 3 Ws 399/87

    Ausgestaltung der Verpflichtung eines bei der Bekämpfung des Terrorismus

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2002 - 2 Ws 32/02
    Anderer Auffassung zufolge unterfallen dem § 70 StPO auch die Fragen zur Person (OLG Düsseldorf in OLGSt StPO § 70 Nr. 1; Schlüchter, Das Strafverfahren, 2. Aufl., Rdn. 524 i.V.m. Fn. 423 a; siehe auch OLG Celle in StV 1988, 373 und OLG Koblenz in OLGSt StPO § 68 Nr. 2, die auf Beschwerden gegen Ordnungsmittel nach § 70 StPO jeweils ohne Erwähnung der herrschenden Meinung und ohne Problematisierung des Anwendungsbereiches darauf abstellen, ob dem Zeugen gemäß § 68 S. 2 a.F. StPO die Nichtangabe seines Wohnortes zu gestatten sei).
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