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   OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22   

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OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22 (https://dejure.org/2023,26007)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2023 - 15 U 108/22 (https://dejure.org/2023,26007)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2023 - 15 U 108/22 (https://dejure.org/2023,26007)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Durchschnittliche Sternebewertung - Zur Werbung mit der Angabe "Bekannt aus: ..." und mit einer aus Kundenbewertungen resultierenden durchschnittlichen Sternezahl

  • openjur.de

    Durchschnittliche Sternebewertung

  • Justiz Hamburg

    Durchschnittliche Sternebewertungen

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführung bei Werbung eines Unternehmens mit seiner Bekanntheit; Angabe einer Fundstelle der redaktionellen Berichterstattung; Werbung mit Sternebewertungen

  • kanzlei.biz

    Werbung mit "Bekannt aus..." muss auf redaktionelle Beiträge hinweisen

  • Betriebs-Berater

    "Durchschnittliche Sternebewertung"

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Täuschende Werbung durch die Verwendung der Bekanntheit eines Unternehmens/ Verweis auf die Quelle redaktioneller Berichterstattung/ Nutzung von Sternenbewertungen in der Werbung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchschnittliche Sternebewertung

  • rechtsportal.de

    Durchschnittliche Sternebewertung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: "Durchschnittliche Sternebewertung"

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur wettbewerbskonformen Werbung mit "Bekannt aus ..." und Kunden-Bewertungssternen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "bekannt aus" nur bei redaktioneller Berichterstattung und nicht bei bezahlter Werbung - Fundstellenangabe bzw. Verlinkung bei bekannten Medien erforderlich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung und Medienbekanntheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Werbung für ein Unternehmen mit der Bekanntheit aus namentlich genannten Medien; Erfordernis der Angabe einer Fundstelle für eine redaktionelle Berichterstattung oder einer Verlinkung; Anforderungen an die Werbung mit einer Sternezahl

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung und Bekanntheit aus den Medien

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung und Bekanntheit aus den Medien

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Werbung mit der Bekanntheit aus Medien

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Immobilienmakler-Vermittlung: "Bekannt aus den Medien" - So eine Reklameaussage muss mit Fundstellen zur Berichterstattung belegt werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Voraussetzungen für die Werbung mit medialer Resonanz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Bekannt aus..."

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "bekannt aus"

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung mit durchschnittlicher Bewertung erfordert keine Aufschlüsselung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung mit Bekanntheit aus Medien setzt Angabe von Fundstellen zur Berichterstattung voraus - Bekanntheit muss sich aus redaktioneller Berichterstattung ergeben und nicht aus einer Werbeschaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2024, 466
  • MMR 2024, 348
  • MIR 2023, Dok. 67
  • K&R 2023, 744
  • afp 2024, 100
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 134/20

    Testsiegel auf Produktabbildung - Irreführende Werbung durch Unterlassen:

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
    Eine wesentliche Information wird dem Verbraucher vorenthalten, wenn sie zum Geschäfts- und Verantwortungsbereich des Unternehmers gehört oder dieser sie sich mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann und der Verbraucher sie nicht oder nicht so erhält, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung berücksichtigen kann (Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, 41. Aufl. 2023, UWG, § 5a Rn. 2.26 mit Verweis u.a. auf BGH GRUR 2021, 979 Rn. 19 - Testsiegel auf Produktabbildung).

    Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal, das selbstständig zu prüfen ist (BGH GRUR 2021, 979 Rn. 26 - Testsiegel auf Produktabbildung).

    Will der Unternehmer geltend machen, dass der Verbraucher - abweichend vom Regelfall - eine ihm vorenthaltene wesentliche Information für eine Kaufentscheidung nicht benötige, trifft ihn eine sekundäre Darlegungslast (BGH GRUR 2021, 979 Rn. 26 - Testsiegel auf Produktabbildung).

    Auch die ebenfalls selbstständig zu prüfende geschäftliche Relevanz (s. erneut BGH GRUR 2021, 979 Rn. 26 - Testsiegel auf Produktabbildung) ist gegeben.

    Jedoch trifft den Unternehmer, der geltend macht, dass - abweichend vom Regelfall - der Verbraucher eine ihm vorenthaltene wesentliche Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und das Vorenthalten dieser Information den Verbraucher nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann, insoweit eine sekundäre Darlegungslast (BGH GRUR 2021, 979 Rn. 26 - Testsiegel auf Produktabbildung).

    Wer mit solchen Testergebnissen wirbt, muss deutlich erkennbar eine Fundstelle angeben, die leicht zugänglich ist (BGH GRUR 2021, 979 Rn. 21 - Testsiegel auf Produktabbildung).

    Dahinter steht die Erwägung, dass der Verbraucher ein erhebliches Interesse daran hat, zu erfahren, wie sich die Bewertung des Produkts in das Umfeld der anderen bei dem Test geprüften Produkte einfügt, und die Testergebnisse des beworbenen Produkts mit denen der anderen getesteten Produkte zu vergleichen (BGH GRUR 2021, 979 Rn. 14 - Testsiegel auf Produktabbildung).

    Die Fähigkeit des Verbrauchers zu einer informierten geschäftlichen Entscheidung wird deshalb spürbar beeinträchtigt, wenn er eine testbezogene Werbung nicht prüfen und insbesondere nicht in den Gesamtzusammenhang des Tests einordnen kann (BGH GRUR 2021, 979 Rn. 14 - Testsiegel auf Produktabbildung).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
    Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 1 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 31, 46 - LGA tested).

    Die Frage, ob eine Information für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von besonderem Gewicht ist, ist nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 37 - LGA tested).

    Daher müssen der zeitliche und der kostenmäßige Aufwand des Unternehmers für die Beschaffung der Information, die für den Unternehmer mit der Informationserteilung verbundenen Nachteile sowie möglicherweise bestehende Geheimhaltungsbelange berücksichtigt werden (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 33 - LGA tested; vgl. auch BGH GRUR 2017, 1265 Rn. 24 - Preisportal).

    Dabei stellt er darauf ab, dass der Verbraucher bei der Werbung mit einem Prüfzeichen erwartet, das mit dem Prüfzeichen versehene Produkt sei von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Erfüllung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft worden und weise deshalb bestimmte, vom Verbraucher für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehene Eigenschaften auf (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 39 - LGA tested).

    Der Verbraucher hat dann ein berechtigtes und zu schützendes Interesse zu erfahren, inwieweit das auf Grund des durchgeführten Zertifizierungsverfahrens vergebene Prüfzeichen im Hinblick auf die geprüften Eigenschaften des mit ihm versehenen Produkts repräsentativ ist (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 42 - LGA tested).

    Auch bei der Werbung mit einem Prüfzeichen erschließt sich dem Verbraucher zwar, dass die Qualität und Sicherheit geprüft worden sind, nicht aber, anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt ist (vgl. BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 40 - LGA tested).

  • LG Hamburg, 16.09.2022 - 315 O 160/21

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführung bei Werbung mit Kundenbewertungen in

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.09.2022 zum Aktenzeichen 315 O 160/21 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Das am 16.09.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 315 O 160/21) wird abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

  • OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 203/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Pkw mit einem Designpreis

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
    Die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 24.05.2017, Az. 6 U 203/16, GRUR-RR 2018, 120 - Designpreis) stehe aufgrund des anders gelagerten Sachverhalts nicht entgegen.
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
    Daher müssen der zeitliche und der kostenmäßige Aufwand des Unternehmers für die Beschaffung der Information, die für den Unternehmer mit der Informationserteilung verbundenen Nachteile sowie möglicherweise bestehende Geheimhaltungsbelange berücksichtigt werden (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 33 - LGA tested; vgl. auch BGH GRUR 2017, 1265 Rn. 24 - Preisportal).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof den Klagantrag "... mit Hinweisen auf Testergebnisse zu werben, ohne gleichzeitig die vollständige Fundstelle des Tests ... anzugeben" nicht beanstandet und damit für zulässig erachtet (BGH GRUR 2010, 248 - Kamerakauf im Internet).
  • BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11

    Zweigstellenbriefbogen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
    Die Informationspflicht reicht über das hinaus, was notwendig ist, um Fehlvorstellungen des Verbrauchers zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 2012, 1275 Rn. 36 - Zweigstellenbriefbogen).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14

    Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
    Er ist nicht generell verpflichtet, auch auf weniger vorteilhafte oder gar negative Eigenschaften des eigenen Angebots hinzuweisen (BGH GRUR 2022, 241 Rn. 27 - Kopplungsangebot III), sofern dies nicht zum Schutze der (z.B. Gesundheits- oder Sicherheits-) Interessen des Verbrauchers unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerlässlich ist (OLG Düsseldorf WRP 2015, 365 Rn. 39; OLG Köln GRUR-RR 2020, 438 Rn. 56 - Autositzbezüge).
  • BGH, 25.11.2021 - I ZR 148/20

    Wettbewerbswidrige Preisangaben: Inhaltsanforderungen an die Preisinformation bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
    Er ist nicht generell verpflichtet, auch auf weniger vorteilhafte oder gar negative Eigenschaften des eigenen Angebots hinzuweisen (BGH GRUR 2022, 241 Rn. 27 - Kopplungsangebot III), sofern dies nicht zum Schutze der (z.B. Gesundheits- oder Sicherheits-) Interessen des Verbrauchers unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerlässlich ist (OLG Düsseldorf WRP 2015, 365 Rn. 39; OLG Köln GRUR-RR 2020, 438 Rn. 56 - Autositzbezüge).
  • OLG Köln, 08.05.2020 - 6 U 241/19

    Autositzbezüge und Airbags - Hinweis auf Eignung von Sitzbezügen für

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
    Er ist nicht generell verpflichtet, auch auf weniger vorteilhafte oder gar negative Eigenschaften des eigenen Angebots hinzuweisen (BGH GRUR 2022, 241 Rn. 27 - Kopplungsangebot III), sofern dies nicht zum Schutze der (z.B. Gesundheits- oder Sicherheits-) Interessen des Verbrauchers unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerlässlich ist (OLG Düsseldorf WRP 2015, 365 Rn. 39; OLG Köln GRUR-RR 2020, 438 Rn. 56 - Autositzbezüge).
  • LG Ulm, 30.09.2011 - 10 O 102/11

    Vertreiber von Autopflegeprodukten muss im Falle der Werbung mit

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