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   OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05   

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https://dejure.org/2006,7651
OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05 (https://dejure.org/2006,7651)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.02.2006 - 5 U 3/05 (https://dejure.org/2006,7651)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 5 U 3/05 (https://dejure.org/2006,7651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit einer Zeichenfolge unter der Geltung von § 4 Warenzeichengesetz (WZG); Schutzfähigkeit einer zwei Vokale enthaltende Buchstabenkombination in Bezug auf das WZG; Voraussetzungen für die Entstehung eines inländischen ...

  • Judicialis

    WZG § 4; ; MarkenG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4; MarkenG § 15
    Voraussetzungen der Schutzfähigkeit einer Zeichenfolge als Warenzeichen (AOL)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
    Der Verwirkungseinwand gegenüber einem zeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 21 Abs. 4 MarkenG i.V.m. § 242 BGB setzt voraus, dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen worden ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGH WRP 01, 1207, 1211 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 00, 605, 607 - comtes/ComTel; BGH GRUR 90, 1042, 1046 - datacolor; BGH GRUR 88, 776, 778 - PPC).

    Für die Annahme eines wertvollen Besitzstandes im Sinne des Verwirkungstatbestandes kommt es in erster Linie auf den Grad der Bekanntheit an, den die Kennzeichnung durch Benutzung gewonnen hat, und auf den Umsatz oder Gewinn, den der Benutzer unter der verwendeten Kennzeichnung erzielt hat, ferner auf Art und Umfang der unter der Verwendung der fraglichen Kennzeichnung betriebenen Werbung, die Rückschlüsse auf den Bekanntheitsgrad der Bezeichnung und den Umfang des erworbenen Besitzstandes zulässt (BGH GRUR 90 1042, 1046 - datacolor).

    Es genügt deshalb, dass der Besitzstand für diesen selbst einen - objektiv - beachtlichen Wert hat (BGH GRUR 90 1042, 1046 - datacolor).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93

    "UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
    Zudem hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung des BPatG auf die Rechtsbeschwerde abgeändert und sich in seiner Entscheidung vom 09.11.1995 (BGH GRUR 96, 202 ff - UHQ) eingehend unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung sowie deren Entwicklung seit 1922 mit der Frage der (fehlenden) Schutzfähigkeit derartiger Buchstabenkombinationen auseinandergesetzt.

    Denn die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen ist nach alter Rechtslage nur zugelassen worden, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, dass der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGH GRUR 96, 202, 204 - UHQ; BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; GRUR 1986, 894, 895 - OCM; GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 808 - P3-plastoclin).

    Der BGH hat sich in der Entscheidung "UHQ" (BGH GRUR 96, 202 ff - UHQ) eben mit diesem gegenteiligen Rechtsstandpunkt des BPatG auseinandergesetzt (das BPatG hatte "UHQ" als schutzfähig angesehen) und diesen ausdrücklich verworfen.

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
    Der Verwirkungseinwand gegenüber einem zeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 21 Abs. 4 MarkenG i.V.m. § 242 BGB setzt voraus, dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen worden ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGH WRP 01, 1207, 1211 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 00, 605, 607 - comtes/ComTel; BGH GRUR 90, 1042, 1046 - datacolor; BGH GRUR 88, 776, 778 - PPC).

    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass an einem Teil einer Geschäftsbezeichnung schon dann ein (selbständiges) Kennzeichenrecht entsteht, wenn es sich bei dem Bestandteil um ein Firmenschlagwort handelt, das für sich genommen hinreichend unterscheidungskräftig und geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen, und zwar ungeachtet einer Benutzung in Alleinstellung (BGH WRP 05, 338, 339 - soco.de; BGH GRUR 01, 1161 - CompuNet/ComNet).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
    Schon unter diesem Gesichtspunkt unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit grundlegend von der Sachverhaltsgestaltung, die etwa der BGH-Entscheidung "shell.de" zu Grunde gelegen hat (BGH GRUR 02, 622 ff - shell.de).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01

    soco. de

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass an einem Teil einer Geschäftsbezeichnung schon dann ein (selbständiges) Kennzeichenrecht entsteht, wenn es sich bei dem Bestandteil um ein Firmenschlagwort handelt, das für sich genommen hinreichend unterscheidungskräftig und geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen, und zwar ungeachtet einer Benutzung in Alleinstellung (BGH WRP 05, 338, 339 - soco.de; BGH GRUR 01, 1161 - CompuNet/ComNet).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
    Der Verwirkungseinwand gegenüber einem zeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 21 Abs. 4 MarkenG i.V.m. § 242 BGB setzt voraus, dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen worden ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGH WRP 01, 1207, 1211 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 00, 605, 607 - comtes/ComTel; BGH GRUR 90, 1042, 1046 - datacolor; BGH GRUR 88, 776, 778 - PPC).
  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92

    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
    Letzteres ist hier der Fall; denn die vorliegend in Rede stehende Vorschrift des § 15 MarkenG ist nicht in Umsetzung der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken (89/104/EWG,...) erfolgt, die sich nach Wortlaut und Zielsetzung auf die Vereinheitlichung des Markenrechts beschränkt und nicht auch für Unternehmenskennzeichen gilt (vgl. BGH WRP 94, 536, 538 - Virion; BGH WRP 95, 13 - Nicoline")".
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
    Denn für die Entstehung des Kennzeichenschutzes in Deutschland sind, unabhängig davon, ob es sich um ein inländisches oder ein ausländisches Unternehmenskennzeichen handelt, Benutzungshandlungen im Inland erforderlich (BGH WRP 1997, 1081, 1083 - GARONOR).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
    Letzteres ist hier der Fall; denn die vorliegend in Rede stehende Vorschrift des § 15 MarkenG ist nicht in Umsetzung der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken (89/104/EWG,...) erfolgt, die sich nach Wortlaut und Zielsetzung auf die Vereinheitlichung des Markenrechts beschränkt und nicht auch für Unternehmenskennzeichen gilt (vgl. BGH WRP 94, 536, 538 - Virion; BGH WRP 95, 13 - Nicoline")".
  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86

    "PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
    Der Verwirkungseinwand gegenüber einem zeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 21 Abs. 4 MarkenG i.V.m. § 242 BGB setzt voraus, dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen worden ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGH WRP 01, 1207, 1211 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 00, 605, 607 - comtes/ComTel; BGH GRUR 90, 1042, 1046 - datacolor; BGH GRUR 88, 776, 778 - PPC).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89

    Warenzeichenübertragung bei Mitübertragung des Geschäftsbetriebs - Verwirkung des

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82

    Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

  • BGH, 05.04.1990 - I ZB 7/89

    "IR-Marke FE"; Inländischer Schutz einer Marke

  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 191/87

    "AjS-Schriftenreihe"; Schutzfähigkeit eines Firmenschlagwortes; Verkehrsgeltung

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95

    Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen

  • BGH, 04.06.1986 - I ZB 5/85

    "OCM"; Voraussetzungen der Eintragung eines aus einer Buchstabenkombination

  • BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der Bezeichnung "IFA" als

  • BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81

    Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung in die Zeichenrolle - Verbindung von zwei

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

  • BGH, 16.10.1981 - I ZB 10/80
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