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   OLG Hamburg, 25.05.1984 - 11 U 183/83   

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https://dejure.org/1984,3583
OLG Hamburg, 25.05.1984 - 11 U 183/83 (https://dejure.org/1984,3583)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.05.1984 - 11 U 183/83 (https://dejure.org/1984,3583)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Mai 1984 - 11 U 183/83 (https://dejure.org/1984,3583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung der Arbeitnehmervertreter in einem Vorstandsausschuss; Unvereinbarkeit der Rechtsstellung als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und der Rechtsstellung als Mitglied des Vorstandsausschusses ; Anfechtung eines Aufsichtsratsbeschlusses ; Gestaltungsfreiheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 4 O 185/83
  • OLG Hamburg, 25.05.1984 - 11 U 183/83

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 819
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81

    Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.05.1984 - 11 U 183/83
    Der Bundesgerichtshof hat in der Dynamit Nobel-Entscheidung (BGHZ 83, S. 144, 148 f.) ausgeführt, daß die in § 25 Abs. 1 MitbestG enthaltene Verweisung auf das Aktienrecht die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit der Gesellschaften hinsichtlich der Bestellung und Organisation von Aufsichtsratsausschüssen nach § 107 Abs. 3 Satz 1 AktG mit einschließe.

    Danach findet § 107 AktG uneingeschränkt Anwendung, soweit sich nicht entgegenstehende Rechtsgedanken und Wertungen in bestimmten Vorschriften des MitbestG niedergeschlagen haben (BGHZ 83, S. 144, 148).

    Dieser Vermittlungsausschuß ist jedoch mit besonderen Funktionen betraut worden und kann deshalb nicht als normatives Leitbild für den Besetzungsmodus aller anderen Aufsichtsratsausschüsse zugrunde gelegt werden (so auch BGHZ 83, S. 144, 148 gegen Säcker , Aufsichtsratsausschüsse nach dem MitbestG 1976, 1979, S. 56 ff. und Reuter , AcP Bd. 179 (1979), S. 509, 533 f.).

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81

    Zur Zulässigkeit von Satzungsvorschriften über Aufsichtsratsausschüsse und über

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.05.1984 - 11 U 183/83
    Wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 83, S. 106, 113 [BGH 25.02.1982 - II ZR 123/81] ("Siemens") dazu ausgeführt hat, ergibt sich aus diesem Grundsatz "vor allem das gleiche aktive und passive Wahlrecht und damit auch das Recht, ohne Rücksicht auf eine Gruppenzugehörigkeit jedes beliebige Mitglied zum Vorsitzenden, zu dessen Stellvertreter oder zum Mitglied eines Ausschusses zu wählen oder selbst in eine solche Stellung berufen zu werden".
  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79

    Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.05.1984 - 11 U 183/83
    Diese Anstellungskompetenz kann zwar einem Ausschuß übertragen werden, wie sich aus § 107 AktG ergibt (dazu BGHZ 79, S. 38 [BGH 24.11.1980 - II ZR 182/79] ).
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