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   OLG Hamburg, 25.09.2020 - 12 WF 106/20   

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https://dejure.org/2020,34716
OLG Hamburg, 25.09.2020 - 12 WF 106/20 (https://dejure.org/2020,34716)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.2020 - 12 WF 106/20 (https://dejure.org/2020,34716)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 2020 - 12 WF 106/20 (https://dejure.org/2020,34716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1696 Abs 1 BGB, § 76 FamFG, § 166 Abs 1 FamFG, § 114 Abs 1 ZPO
    Abänderung einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung

  • familienrecht-deutschland.de

    Abänderung einer Entscheidung zum Umgangsrecht; Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit der Abänderung einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 201
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 16.08.2017 - 7 WF 881/17

    Antragsgegner, Ordnungsmittelantrag, Ordnungsmittelbeschluss, Festsetzung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.2020 - 12 WF 106/20
    Ein Umgang, den der Berechtigte nicht einfordert, kann nicht vereitelt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. Juli 2018, 7 WF 881/17, FamRZ 2018, 595, juris Rn. 19).

    Denn ein Umgang, den der Berechtigte nicht einfordert, kann nicht vereitelt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. Juli 2018, 7 WF 881/17, FamRZ 2018, 595, juris Rn. 19).

  • OLG Dresden, 27.04.2022 - 21 UF 71/22

    Beschwerde gegen die Nichtabänderung einer Umgangsvereinbarung; Einführung eines

    Zwar kann die Angriffsschwelle für eine Änderung der Umgangsregelung niedriger anzusetzen sein als für eine Änderung einer Sorgerechtsentscheidung (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2021, 201, 202).
  • OLG Hamburg, 18.08.2022 - 12 WF 87/22

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Einreichung eines

    Jedoch kann Verfahrenskostenhilfe auch für ein durchzuführendes Verfahren bewilligt werden (vgl. Dürbeck, FamRZ 2021, 201; a.A. OLG Frankfurt, B. v. 9.10.2020 - 4 WF 158/20, juris Rn. 7, FamRZ 2021, 205).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2023 - 13 WF 19/23

    Ordnungsmittel wegen nicht gewährten Umgangs mit dem Kind; Abänderung eines

    Ein Verstoß des betreuenden Elternteils gegen diese Pflicht kommt aber nicht in Betracht, soweit sich die Eltern außergerichtlich einvernehmlich auf eine Abweichung von dem Titel geeinigt haben, durch die die konkret beanstandete Pflicht zur Umgangsermöglichung entfällt (HansOLG Hamburg FamRZ 2021, 201; OLG Nürnberg FamRZ 2018, 595; OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 01.03.2019, 4 WF 22/19, juris; Prütting/Helms/Hammer, FamFG, 6. Aufl. 2023, FamFG § 89 Rn. 17a).
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