Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20 - 1 Ss 115/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25974
OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20 - 1 Ss 115/20 (https://dejure.org/2020,25974)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.2020 - 2 Rev 45/20 - 1 Ss 115/20 (https://dejure.org/2020,25974)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 2020 - 2 Rev 45/20 - 1 Ss 115/20 (https://dejure.org/2020,25974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 36 Abs 1 S 1 StPO, § 273 Abs 1 S 1 StPO, § 275 Abs 2 S 1 StPO
    Strafverfahren: Unterzeichnung des Protokolls durch den Vorsitzenden und den Urkundsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 849
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20
    Eine solche Konstellation ist grundsätzlich dann gegeben, wenn außer der Aussage eines einzigen Belastungszeugen keine weiteren belastenden Indizien vorliegen (BGH NJW 1998, 3788 ff), sie ist mithin durch das Fehlen sonstiger Erkenntnisse gekennzeichnet (vgl. BGH NStZ 2004, 635 f.; KK-StPO/ Ott § 261 Rn. 100 ff), so dass die Entscheidung allein davon abhängt, ob das Tatgericht dem einzigen Belastungszeugen glaubt.
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20
    Auf die auf § 261 StPO gestützte Verfahrensrüge, das Amtsgericht habe bei der Würdigung der Beweise die Aussage der nach dem Hauptverhandlungsprotokoll vernommenen Zeugin B. nicht erörtert, kommt es hiernach nicht mehr an (vgl. insoweit aber BGH NStZ 2012, 49 f.; BGH NJW 1992, 252).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20
    Eine solche Konstellation ist grundsätzlich dann gegeben, wenn außer der Aussage eines einzigen Belastungszeugen keine weiteren belastenden Indizien vorliegen (BGH NJW 1998, 3788 ff), sie ist mithin durch das Fehlen sonstiger Erkenntnisse gekennzeichnet (vgl. BGH NStZ 2004, 635 f.; KK-StPO/ Ott § 261 Rn. 100 ff), so dass die Entscheidung allein davon abhängt, ob das Tatgericht dem einzigen Belastungszeugen glaubt.
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20
    Erforderlich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH NStZ-RR 2018, 220).
  • BGH, 17.09.2009 - 4 StR 174/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Abstützung des Urteils auf möglicherweise

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20
    Insofern genügt es nicht, im Rahmen der Beweiswürdigung pauschal darauf zu verweisen, dass ein Zeuge ein Tatgeschehen, soweit es seinen Wahrnehmungen unterlegen war, "entsprechend den getroffenen Feststellungen" geschildert habe (vgl. BGH NStZ 2010, 228).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 346/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20
    Hierbei sind Gewicht und Zusammenspiel der einzelnen Indizien in einer Gesamtschau zu bewerten (BGH, Beschluss vom 20. April 2017, Az.: 2 StR 346/16, BeckRS 2017, 116334 m.w.N.).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 120/11

    Erschöpfende Würdigung der Beweise; Erörterungsmangel; Mord (Verdeckungsabsicht;

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20
    Auf die auf § 261 StPO gestützte Verfahrensrüge, das Amtsgericht habe bei der Würdigung der Beweise die Aussage der nach dem Hauptverhandlungsprotokoll vernommenen Zeugin B. nicht erörtert, kommt es hiernach nicht mehr an (vgl. insoweit aber BGH NStZ 2012, 49 f.; BGH NJW 1992, 252).
  • OLG Hamburg, 22.01.2016 - 2 Rev 97/15

    Strafurteil wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Berechnung der Steuerverkürzung auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20
    Grundlage dieser Überprüfung ist allein die Urteilsurkunde (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 22. Januar 2016, Az.: 2 Rev 97/15; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 337 Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 Rev 39/18

    Strafverfahren: Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20
    Das Schriftgebilde des Vorsitzenden stellt keine genügende Unterschrift dar, da sich hieraus auch bei Kenntnis des Familiennamens des Unterzeichnenden der Name nicht herauslesen lässt, worauf der Senat bereits mit Beschluss vom 13. August 2019 (Az.: 2 Rev 39/18) hingewiesen hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht