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   OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00   

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https://dejure.org/2002,9315
OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00 (https://dejure.org/2002,9315)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2002 - 9 U 265/00 (https://dejure.org/2002,9315)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2002 - 9 U 265/00 (https://dejure.org/2002,9315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 174; VVG § 176; BGB § 1280; KO § 48; KO § 127
    Zugriff des Konkursverwalters des VN auf die zur Sicherung von Versorgungsanwartschaften verpfändeten Ansprüche aus einer Lebensversicherung (Rückdeckungsversicherung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB § 14; BGB § 1280
    Schriftform einer Verpfändungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 630
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 05.01.1917 - VII 371/16

    Pfandrecht an einer Forderung; Verpfändungsanzeige

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
    Sinn der Verpfändungsanzeige ist, daß durch sie als Willenskundgebung des Verpfänders der Schuldner die Gewißheit erhalten soll, daß der Verpfänder die Verpfändungserklärung gegen sich gelten läßt (vgl. RGZ 89, 289, 290).

    Es liegt daher - ähnlich wie in dem Fall RGZ 89, 289, 291 - die Annahme nahe, daß die Gemeinschuldnerin, indem sie der von der Beklagten in einer Vielzahl von Fällen geäußerten generellen Existenz von Verpfändungen nicht widersprach, eben diese Wirkung stillschweigend kund tat.

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
    Diese werden erst fällig, wenn der Versorgungsfall (Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Versorgung im Falle der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) eingetreten ist (vgl. BGHZ 136, 220, 227; a.A. OLG Hamm, NJW 1996, 878, das aber fälschlich von betagten Ansprüchen im Sinne von § 65 KO ausgeht).

    Ob der für die jeweiligen Versorgungsanwartschaften zu schätzende Betrag (§ 69 KO ) vom Kläger aus den Rückkaufswerten zu hinterlegen (§§ 168 Nr. 2, 169 KO ) oder - gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts [ZIP 1990, 400], der sich der Bundesgerichtshof im Hinblick auf § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG hinsichtlich der kraft Gesetzes insolvenzgeschützten Anwartschaften angeschlossen hat [BGHZ 136, 220, 225] - auszuzahlen ist, hat der Senat nicht zu entscheiden.

  • BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
    Zwar sind die Verpfändungen nicht, wie es § 14 Nr. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten (Anlage B 3) als Wirksamkeitserfordernis (vgl. hierzu BGHZ 112, 387, 391; BGHZ 137, 267, 278) verlangt, der Beklagten schriftlich angezeigt worden.
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95

    Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
    Zwar sind die Verpfändungen nicht, wie es § 14 Nr. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten (Anlage B 3) als Wirksamkeitserfordernis (vgl. hierzu BGHZ 112, 387, 391; BGHZ 137, 267, 278) verlangt, der Beklagten schriftlich angezeigt worden.
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
    Einer gesonderten Kündigung, die die Beklagte nur im Einverständnis mit den - ggf. durch ein Pfandrecht gesicherten - Mitarbeitern für rechtens hält, bedurfte es nicht (BGH, NJW 1993, 1994 ).
  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88

    Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
    Ob der für die jeweiligen Versorgungsanwartschaften zu schätzende Betrag (§ 69 KO ) vom Kläger aus den Rückkaufswerten zu hinterlegen (§§ 168 Nr. 2, 169 KO ) oder - gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts [ZIP 1990, 400], der sich der Bundesgerichtshof im Hinblick auf § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG hinsichtlich der kraft Gesetzes insolvenzgeschützten Anwartschaften angeschlossen hat [BGHZ 136, 220, 225] - auszuzahlen ist, hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93

    Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz für Sektenmitglieder gegen die

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
    Diese werden erst fällig, wenn der Versorgungsfall (Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Versorgung im Falle der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) eingetreten ist (vgl. BGHZ 136, 220, 227; a.A. OLG Hamm, NJW 1996, 878, das aber fälschlich von betagten Ansprüchen im Sinne von § 65 KO ausgeht).
  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 22 U 102/10

    Urkunde, echt, Beweiswürdigung, Schriftsachverständigengutachten

    Anzeigeberechtigt in diesem Sinne war nach Verpfändung der Rechte aus den Lebensversicherungen weiterhin die GmbH, da die Verpfändung - vorbehaltlich der Bestimmung des § 1276 BGB - jedenfalls bis zum Eintritt der Pfandreife keinen Einfluss auf die Verfügungsberechtigung des Versicherungsnehmers hat (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 27.08.2002, 9 U 265/00, VersR 2003, 630; Reiff/Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 13 ALB 86 Rn. 68).
  • ArbG Paderborn, 25.03.2011 - 4 Ca 924/10

    Feststellung von Insolvenzforderung aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis zur

    Denn § 1280 BGB knüpft die erforderliche Anzeige nicht an die Schriftform, so dass unter bestimmten Umständen eine Verpfändung auch stillschweigend angezeigt werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht - 9 U 265/00, zit. nach juris; Anschluss RG, 5. Januar 1917, VII 371/16, RGZ 89, 289).

    Eine solche stillschweigende Verpfändungsanzeige ist beispielsweise anzunehmen, wenn der Versicherer vom Versicherungsnehmer darüber in Kenntnis gesetzt worden ist, dass er als Arbeitgeber die Rechte aus einer im Wege einer Gruppenversicherung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung für eine Versorgungszusage an seine Mitarbeiter verpfändet hat und die Versicherungsverhältnisse bei dem Versicherer als gepfändet geführt werden (Hanseatisches OLG - 9 U 265/00, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2006 - 16 U 187/05

    Anspruchsinhaber des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung auf den Todesfall

    Vielmehr sollte der Rückkaufswert nach § 176 VVG automatisch fällig werden, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird (vgl. BGH, NJW 1993, 1994; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1311 = VersR 1996, 360; NJW-RR 1996, 1312 = VersR 1996, 878; OLG Hamburg, VersR 2003, 630; Prölss/Martin/Kollhosser, a.a.O., § 165 Rdnr. 3; Stegmann/Lind, NVersZ 2002, 193, 194).
  • OLG München, 22.06.2004 - 25 U 5618/03

    Behandlung von Rückdeckungsversicherungen zu Gunsten der Geschäftsführer einer in

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