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   OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10   

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https://dejure.org/2012,54135
OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10 (https://dejure.org/2012,54135)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2012 - 5 U 37/10 (https://dejure.org/2012,54135)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 5 U 37/10 (https://dejure.org/2012,54135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 2 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 8 Abs 2 S 3 UrhG, § 9 UrhG
    Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft eingetragenen Komponisten; Voraussetzungen der Werkeigenschaft eines Musikstücks und der freien Benutzung; Geldentschädigung bei schwerwiegender Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (57)

  • LG Hamburg, 23.03.2010 - 310 O 155/08

    Bushido II

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
    Hinsichtlich bestimmter Streitgegenstände bestehe anderweitige Rechtshängigkeit, da die Kläger teilweise dieselben Ansprüche im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zum Az. 310 O 155/08 (Berufung 5 U 40/10) geltend machten.

    Der Senat hat die Akte zum Az. 5 U 40/10 (= 310 O 155/08) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Zu Unrecht meint der Beklagte, es liege (teilweise) anderweitige Rechtshängigkeit mit dem Streitgegenstand aus dem Verfahren zum Az. 310 O 155/08 (= 5 U 40/10) nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO vor.

    Anderweitige Rechtshängigkeit setzt voraus, dass das Parallelverfahren vor dem Landgericht Hamburg, Az. 310 O 155/08 zeitlich vor dem hier zu entscheidenden Streitfall rechtshängig geworden wäre.

    Darüber hinaus ist der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit im Verfahren 310 O 155/08 auch deshalb nicht berechtigt, da dort ein anderer Streitgegenstand anhängig ist.

    Insoweit ist auf die Gründe des Urteils in der Sache 310 O 155/08 (LGU 28) zu verweisen.

    Der Beklagte hat - nach den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils im Parallelverfahren (vgl. LGU 310 O 155/08, S. 30, Ziff. 3, S. 32 unter b.) - die auch hier streitgegenständlichen Plagiate selbst hergestellt.

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
    Zwingend ist jedoch auch das nicht, wenn der erforderliche innere Abstand auf andere Weise hergestellt wird und groß genug ist (BGH GRUR 94, 191, 199 - Asterix-Persiflagen).

    Maßgeblich ist die Sichtweise eines Betrachters, der die Vorlage kennt, aber auch das für das neue Werk erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt (BGH GRUR 94, 191/194 - Asterix-Persiflagen; BGH GRUR 94, 206, 208 f. - Alcolix).

    Ein "Verblassen" der eigenpersönlichen Züge des älteren Werkteiles (vgl. BGH GRUR 1994, 191- Asterix Persiflagen) in einem weiteren Sinne ist nach Auffassung des Senats ebenfalls nicht anzunehmen.

    Der Hörer, der sowohl das ältere als auch das neue Werk kennt, wird trotz des Sprechgesanges im neuen Werk einen "inneren Abstand" zum älteren Werk nicht erkennen (vgl. BGH GRUR 1994, 191- Asterix Persiflagen).

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 72/89

    "Brown Girl II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit der Bearbeitung eines Volksliedes

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
    Die Feststellung zur jeweiligen Werkeigenschaft nach § 2 I 1 Nr. 2, II UrhG konnte das Landgericht und kann auch der Senat im Streitfall ohne Einholung eines gerichtlichen Gutachtens treffen, denn die Entscheidung darüber, ob die notwendige Schöpfungshöhe vorliegt, ist eine Rechtsfrage (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1991, Az. I ZR 72/89 Brown Girl II, in GRUR 1991, 533).

    Entscheidend ist der sich aus dem Zusammenspiel dieser Elemente ergebende Gesamteindruck (Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 2 Rn. 119; BGH GRUR 1991, 533, 535 - Brown Girl 11, 0LG München GRUR-RR 2002, 282 - Conti).

    Die erforderliche Gestaltungshöhe kann sich aus dem so maßgeblichen Gesamteindruck auch dann ergeben, wenn die einzelnen Elemente für sich genommen nur eine geringe Individualität aufweisen, etwa durch die Verknüpfung üblicher Stilmittel (BGH GRUR 1991, 533, 535 - Brown Girl II).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Die Berufung des Beklagten blieb überwiegend ohne Erfolg (OLG Hamburg, ZUM-RD 2013, 428).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19

    Geringfügige Veränderung des Liedes "Zum Geburtstag viel Glück" - Geburtstagslied

    Es bestätigt lediglich, dass die Bearbeitung des Vaters der Beklagten bei der GEMA als geschütztes Werk registriert ist, ohne sich dazu zu verhalten, dass und warum die Bearbeitung der Melodie schutzfähig sein soll, was auch nicht verwundert, weil Eintragungen bei den Verwertungsgesellschaften ohne vorherige Prüfung erfolgen (vgl. Wandtke/Bullinger-Thum, a.a.O., § 10 Rn. 67; OLG Hamburg ZUM-RD 2013, 428 juris Rn. 41).
  • LG Frankenthal, 28.10.2014 - 6 O 161/14

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche im Zusammenhang mit Arrangements von

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist ggf. im Rahmen der Entscheidungsfindung nicht erforderlich, wenn die Mitglieder des Senats zum durch die streitgegenständlichen Werke angesprochenen Verkehrskreis gehören und über eigene Sachkunde verfügen (vgl. u.a. OLG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012, 5 U 37/10).

    Die Mitglieder des Senats zählen allerdings zum durch die streitgegenständlichen Werke angesprochenen Verkehrskreis und verfügen zudem über eigene Sachkunde, die zum Teil aus eigener musikalischer Praxis, vor allem aber aus langjähriger Beschäftigung mit Musik im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen als Mitglieder einer auf Urheberrecht spezialisierten Kammer erwachsen ist (vgl. insoweit auch OLG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, BeckRS 2013, 15675; OLG München, Urt. v. 18.8.2011, BeckRS 2011, 29464).

  • OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19

    "Geburtstagslied"

    Es bestätigt lediglich, dass die Bearbeitung des Vaters der Beklagten bei der GEMA als geschütztes Werk registriert ist, ohne sich dazu zu verhalten, dass und warum die Bearbeitung der Melodie schutzfähig sein soll, was auch nicht verwundert, weil Eintragungen bei den Verwertungsgesellschaften ohne vorherige Prüfung erfolgen (vgl. Wandtke/Bullinger-Thum, a.a.O., § 10 Rn. 67; OLG Hamburg ZUM-RD 2013, 428 juris Rn. 41).
  • LG Hamburg, 27.03.2015 - 308 S 25/14

    Urheberrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen

    Im Übrigen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass sich das Entstehen des Urheberrechts und die Zulässigkeit sowohl der Übertragung des Urheberrechts als auch der Einräumung von Nutzungsrechten - und damit auch die Frage, ob ein gesamthänderisch gebundenes Künstlerleistungsschutzrecht einzeln übertragen werden oder daran isoliert ein Nutzungsrecht eingeräumt werden kann - nach dem Recht des Schutzlandes richten ( vgl. BGH GRUR 1999, 152, 153 - Spielbankaffaire; s.a. Hans. OLG, ZUM-RD 2013, 428, 433 ).
  • LG Hamburg, 19.02.2021 - 308 O 125/18
    Vielmehr richten sich sämtliche Fragen zur Entstehung, zum Inhalt und Bestand des Urheberrechts (OLG Hamburg, Urteil vom 31.10.2012 - 5 U 37/10, BeckRS 2013, 15675; OLG Hamburg, Urteil vom 26.10.1978 - 3 U 69/78, GRUR 1979, 235 - ARRIVAL), der Rechtsinhaberschaft des Verletzten sowie des Tatbestands und der Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung nach dem Recht des Schutzlandes (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, GRUR 2016, 1048 Rn. 24 - An Evening with Marlene Dietrich; BGH, GRUR 2015, 264 Rn. 24 - Hi Hotel II; BGH, GRUR 1999, 152 - Spielbankaffaire; Schricker/Loewenheim, UrhG vor § 120 Rn. 118; Dreier/Schulze, UrhG vor § 120 Rn. 49).
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