(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) 1Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. 2Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. 3Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.
(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.
(4) 1Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. 2Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. 3Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.
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Rechtsprechung zu § 8 UrhG
213 Entscheidungen zu § 8 UrhG in unserer Datenbank:
- LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25
Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und ...
- OLG Braunschweig, 28.04.2026 - 2 U 64/25
Architekt; Planung; Urheberrecht; Originalität; Gesamteindruck; Anpassung; ...
- OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18
Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- LG Stuttgart, 28.11.2017 - 17 O 127/11
Jost Vacano
- LG Stuttgart, 28.11.2017 - 17 O 127/11
- BGH, 18.06.2025 - I ZR 82/24
Portraitfoto - urheberrechtlicher Auskunftsanspruch
- LG Hamburg, 23.10.2024 - 310 O 100/14
Autor Brussig erhält Millionenbetrag im Rechtsstreit um Lindenberg-Musical
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 02.07.2026 - 5 U 105/24
Nachvergütung deutlich reduziert: Doch keine fünf Millionen Euro für Thomas ...
- OLG Hamburg, 02.07.2026 - 5 U 105/24
- OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Weiterer Anspruch der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen-rechtlichen ...
- LG Köln, 03.07.2025 - 14 O 388/22
- LG München I, 07.08.2023 - 42 O 7449/22
Paris Bar Version 1-3 - Streit um Urheberschaft zwischen freischaffendem Künstler ...
Querverweise
Auf § 8 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Dauer des Urheberrechts
- § 65 (Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz des ausübenden Künstlers
- § 80 (Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler)
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Anwendungsbereich des Gesetzes
- Urheberrecht
- § 120 (Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten)