Urheberrechtsgesetz
| Teil 2 - Verwandte Schutzrechte (§§ 70 - 87h) |
| Abschnitt 3 - Schutz des ausübenden Künstlers (§§ 73 - 84) |
(1) 1Erbringen mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so steht ihnen das Recht zur Verwertung zur gesamten Hand zu. 2Keiner der beteiligten ausübenden Künstler darf seine Einwilligung zur Verwertung wider Treu und Glauben verweigern. 3§ 8 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Für die Geltendmachung der sich aus den §§ 77, 78 und 79 Absatz 3 ergebenden Rechte und Ansprüche gilt § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 entsprechend.
Fassung aufgrund des Neunten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 02.07.2013
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 06.07.2013 | Neuntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes | 02.07.2013 | |
| 13.09.2003 | Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 10.09.2003 |
rechte § 77Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung § 78Öffentliche Wiedergabe § 79Nutzungsrechte § 79aVergütungsanspruch des ausübenden Künstlers § 79bVergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten § 80Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler § 81Schutz des Veranstalters § 82Dauer der Verwertungsrechte § 83Schranken der Verwertungsrechte § 84(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 80 UrhG
31 Entscheidungen zu § 80 UrhG in unserer Datenbank:
- LG Köln, 12.12.2007 - 28 O 612/06
Verletzung des Aufnahme-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts durch ...
- OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96
Leitung einer Musikgruppe bei interner Funktionsverteilung - Rechtswahl für ...
- OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96
Leiter einer Musikgruppe bei interner Funktionsteilung - Rechtswahl für ...
- OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 11 U 43/14
Anspruch auf Beteiligung an Erlösen aus Tonträgerverkäufen nach Beendigung der ...
- VG Oldenburg, 09.05.2017 - 9 A 6599/16
Abgeltung; Leistungsschutzrechte; Mitbestimmung; Personalrat; Staatstheater
- BGH, 25.11.2004 - I ZR 145/02
Götterdämmerung
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 68/01
Leistungsschutzrechte der Mitglieder des Bayreuther Festspielorchesters; ...
- OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 68/01
- BGH, 18.02.1993 - I ZR 71/91
Prozeßführungsbefugnis einzelner Künstler als Gruppenmitglieder - ...
- OLG Frankfurt, 07.11.1983 - 6 W 102/83
Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines in Prozeßstandschaft handelnden ...
- LG Hamburg, 27.03.2015 - 308 S 25/14
Urheberrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen ...
Querverweise
Auf § 80 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Anwendungsbereich des Gesetzes
- Verwandte Schutzrechte
- § 125 (Schutz des ausübenden Künstlers)