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   OLG Hamm, 01.08.2013 - III-3 RBs 128/13   

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https://dejure.org/2013,38289
OLG Hamm, 01.08.2013 - III-3 RBs 128/13 (https://dejure.org/2013,38289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2013 - III-3 RBs 128/13 (https://dejure.org/2013,38289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2013 - III-3 RBs 128/13 (https://dejure.org/2013,38289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Wertgrenze zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei in Tatmehrheit zueinander stehenden Taten als prozessual eine einheitliche Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Wertgrenze zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei in Tatmehrheit zueinander stehenden Taten, die prozessual gleichwohl eine einheitliche Tat darstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Prüfung des Überschreitens der Wertgrenze für Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde können Geldbußen zu addieren sein

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.01.1994 - 3 ObOWi 4/94
    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2013 - 3 RBs 128/13
    Hat das Amtsgericht indes für materiell-rechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) zueinander stehende Taten, die in prozessualer Hinsicht gleichwohl noch eine einheitliche Tat bilden, mehrere Geldbußen verhängt, sind diese - soweit sie vom Rechtsmittelangriff erfasst sind - für die Prüfung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG zusammenzurechnen (BayObLG, Beschlüsse vom 28. Januar 1994 - 3 ObOWi 4/94 - und vom 21. Oktober 1993 - 3 ObOWi 95/93 - ; Göhler, OWiG, 16. Aufl. [2012], § 79 Rdnr. 23).
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93
    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2013 - 3 RBs 128/13
    Hat das Amtsgericht indes für materiell-rechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) zueinander stehende Taten, die in prozessualer Hinsicht gleichwohl noch eine einheitliche Tat bilden, mehrere Geldbußen verhängt, sind diese - soweit sie vom Rechtsmittelangriff erfasst sind - für die Prüfung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG zusammenzurechnen (BayObLG, Beschlüsse vom 28. Januar 1994 - 3 ObOWi 4/94 - und vom 21. Oktober 1993 - 3 ObOWi 95/93 - ; Göhler, OWiG, 16. Aufl. [2012], § 79 Rdnr. 23).
  • OLG Hamm, 06.01.2014 - 3 RBs 248/13

    Leistungen von Teilzahlungen nach Rechtsmitteleinlegung bedeuten nicht zwingend

    Hat das Amtsgericht indes für materiell-rechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) zueinander stehende Taten, die in prozessualer Hinsicht gleichwohl noch eine einheitliche Tat bilden, mehrere Geldbußen verhängt, sind diese - soweit sie vom Rechtsmittelangriff erfasst sind - für die Prüfung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG zusammenzurechnen (Senat, Beschluss vom 1. August 2013 - III-3 RBs 128/13 - [zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen] m.w.N.).
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