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   OLG Hamm, 01.10.2004 - 9 U 132/04   

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https://dejure.org/2004,6266
OLG Hamm, 01.10.2004 - 9 U 132/04 (https://dejure.org/2004,6266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2004 - 9 U 132/04 (https://dejure.org/2004,6266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 9 U 132/04 (https://dejure.org/2004,6266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht, Straßenbaubehörde, Gleichskörper, Unfallschwerpunkt, Verkehrsregelungsgericht, Gefahrenzeichen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 839 BGB, 9, 9a StrWGNW, Art. 34 GG
    Verkehrssicherungspflicht, Straßenbaubehörde, Gleichskörper, Unfallschwerpunkt, Verkehrsregelungsgericht, Gefahrenzeichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung einer durch den Zustand der Fahrbahn bedingten Gefahrenquelle für Zweiradfahrer durch ein Gefahrenzeichen; Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit an einer Gefahrenstelle durch entsprechende Beschilderung; Zuständigkeit der Straßenbaubehörde für Maßnahmen im ...

  • Judicialis

    StVO § 3 Abs. 1 Satz 2; ; StVO § 40; ; StVO § 45 Abs. 3 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 839; ; StrWG NRW § 9; ; StrWG NRW § 9a; ; GG Art. 34

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 839; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a; GG Art. 34; StVO § 3; StVO § 40; StVO § 45
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht für einen von Zweiradfahrern zu querenden in die Fahrbahn eingelassenen Gleiskörper L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei ausreichenden Gefahrenzeichen an einem Gleichskörper trotz Unfallschwerpunkt der Gefahrenquelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 256
  • VersR 2006, 671
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1989 - 18 U 142/89

    NRW; Straßenverkehrsbehörde; Straßenbaulast; Amtspflicht; Grundstück

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2004 - 9 U 132/04
    Darüber hinaus haben die Straßenbaubehörden auch alle sonstigen geeigneten Sicherungsmaßnahmen - außer der Auswahl von Verkehrszeichen mit Verbots- und Gebotsinhalten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 423) - zu ergreifen, die bei straßenbaubedingten Gefahrenquellen erforderlich sind.
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