Straßenverkehrs-Ordnung
| II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43) |
(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
(2) 1Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. 2Ist die Entfernung erheblich geringer, kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein, wie

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.

kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.
(5) Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, weist auf einem Zusatzzeichen ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.
(6) Allgemeine Gefahrzeichen ergeben sich aus der Anlage 1 Abschnitt 1.
(7) Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang ergeben sich aus der Anlage 1 Abschnitt 2.
einrichtungen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 40 StVO
217 Entscheidungen zu § 40 StVO in unserer Datenbank:
- BGH, 08.03.2022 - VI ZR 47/21
Bei beidseitiger Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120) gilt Gebot der ...
- AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18
Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild
- OVG Sachsen, 23.10.2024 - 6 A 36/22
Auslegung; Prozesserklärung; Schulkind; Schulweg; verkehrsbeschränkende Maßnahme; ...
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 7 U 104/19
Sleeping policeman; streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung; Stoppschild; ...
- OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19
Schadensersatz wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht im ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 15.12.2023 - 11 U 3/23
Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; ...
- OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 4/23
Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten bei Fahrbahnquerung
- OLG Saarbrücken, 23.08.2024 - 3 U 33/23
Beweis von Annäherung an Unfallstelle durch Fahrlinienaufzeichnung per App ...
Querverweise
Auf § 40 StVO verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- I. - Allgemeine Verkehrsregeln
- § 33 (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen
- § 39 (Verkehrszeichen)
- Anlagen
- Anlage 1 ((zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen)