Straßenverkehrs-Ordnung
II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43) |
(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
(2) 1Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. 2Ist die Entfernung erheblich geringer, kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein, wie
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.
kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.
(5) Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, weist auf einem Zusatzzeichen ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.
(6) Allgemeine Gefahrzeichen ergeben sich aus der Anlage 1 Abschnitt 1.
(7) Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang ergeben sich aus der Anlage 1 Abschnitt 2.
Rechtsprechung zu § 40 StVO
192 Entscheidungen zu § 40 StVO in unserer Datenbank:
- BGH, 08.03.2022 - VI ZR 47/21
Bei beidseitiger Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120) gilt Gebot der ...
- AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18
Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 7 U 104/19
Sleeping policeman; streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung; Stoppschild; ...
- OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14
Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge an einer Wegekreuzung im ...
- OLG Schleswig, 11.02.2020 - 7 U 260/19
Verkehrssicherungspflicht der Straßenbaubehörde in Bezug auf mobile ...
- OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
Telefonierender Fußgänger, Alleinhaftung, Überqueren der Straße, OLG Düsseldorf
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
Tempo 10-Zone in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte aufgehoben
- OLG Oldenburg, 14.12.2015 - 2 Ss OWi 297/15
Neues Verkehrsschild "Baumunfall" macht angeordnetes Tempolimit nicht unwirksam
- OLG Celle, 21.09.2015 - 2 Ss OWi 263/15
Verkehrsordnungswidrigkeit: Auffahren auf ein Stauende wegen nicht angepasster ...
- OLG Saarbrücken, 26.06.2018 - Ss RS 13/18
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Querverweise
Auf § 40 StVO verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- I. - Allgemeine Verkehrsregeln
- § 33 (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen
- § 39 (Verkehrszeichen)
- Anlagen
- Anlage 1 ((zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen)