Straßenverkehrs-Ordnung
II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43) |
(1) 1Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. 2Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(3) 1Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. 2Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Rechtsprechung zu § 42 StVO
610 Entscheidungen zu § 42 StVO in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 08.06.2022 - 11 CS 22.926
Straßenverkehrsrechtliche Beseitigungsanordnung, Schriftzug und Fassadengemälde ...
- LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 135/21
1. Die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen richten sich In einem ...
- OLG Naumburg, 21.03.2017 - 2 Ws 45/17
Verkehrsordnungswidrigkeit: Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich
- OLG Hamm, 24.11.2015 - 5 RBs 34/15
Das Verkehrschild "Ende der Autobahn" ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an
- OVG Sachsen, 14.03.2022 - 6 A 415/19
Ausnahmegenehmigung zum Befahren eines Gehwegs; Ermessensreduzierung auf Null
- VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr; ...
- VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09
Aufstellung und Versetzung von Ortstafeln (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO)
- AG Brandenburg, 23.10.2020 - 31 C 200/19
Parkscheibe, Privatparlplatz, sichtbares Auslegen, Vertragsstrafe
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
Hinweisbeschilderung für Tankstellen an Autobahnen
- VG Gelsenkirchen, 23.01.2014 - 14 L 1856/13
Zur Zulässigkeit der Parkraumbewirtschaftung im verkehrsberuhigten Bereich
§ 42 StVO in Nachschlagewerken
Querverweise
Auf § 42 StVO verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- I. - Allgemeine Verkehrsregeln
- § 33 (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen
- § 39 (Verkehrszeichen)
- III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)
- Anlagen
- Anlage 3 ((zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen)