Straßenverkehrs-Ordnung

   II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/StVO/41.html
§ 41 StVO (https://dejure.org/gesetze/StVO/41.html)
§ 41 StVO
§ 41 Straßenverkehrs-Ordnung (https://dejure.org/gesetze/StVO/41.html)
§ 41 Straßenverkehrs-Ordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 41
Vorschriftzeichen

(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

(2) 1Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. 2Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. 3Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. 4Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.

Rechtsprechung zu § 41 StVO

2.806 Entscheidungen zu § 41 StVO in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 2.806 Entscheidungen

§ 41 StVO in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf § 41 StVO verweisen folgende Vorschriften:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 
      I. - Allgemeine Verkehrsregeln
        § 33 (Verkehrsbeeinträchtigungen)
     
      II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen
        § 39 (Verkehrszeichen)
     
      III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
        § 49 (Ordnungswidrigkeiten)
     
      Anlagen
        Anlage 2 ((zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen)

Verwaltungsvorschrift

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:




Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht