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   OLG Hamm, 04.11.2015 - I-20 U 188/15   

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https://dejure.org/2015,64824
OLG Hamm, 04.11.2015 - I-20 U 188/15 (https://dejure.org/2015,64824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2015 - I-20 U 188/15 (https://dejure.org/2015,64824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2015 - I-20 U 188/15 (https://dejure.org/2015,64824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - fehlender Fristenhinweis des Versicherers - ärztliche Invaliditätsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 178 I; Ziff. 2.1. AUB 2008; VVG § 186 S. 2
    AUB; private Unfallversicherung; Invaliditätsfrist; Belehrung; Frist

  • rechtsportal.de

    VVG § 178 I; Ziff. 2.1. AUB 2008; VVG § 186 S. 2
    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2015 - 20 U 188/15
    Darüber hinaus muss die ärztliche Feststellung die Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist; die bloße Möglichkeit der Kausalität reicht nicht (BGH, Urt. v. 07.03.2007, IV ZR 137/06, juris, Rn. 11, VersR 2007, 1114; Senat, Urt. v. 27.01.2006, 20 U 156/05, juris, Rn. 45 mit weiteren Nachweisen, r+s 2007, 74).

    Demgemäß ist es aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos, ob den Versicherungsnehmer ein Verschulden daran trifft, dass es zu einer (fristgerechten) ärztlichen Feststellung der unfallbedingten Invalidität nicht gekommen ist; umgekehrt entlastet ihn fehlendes Verschulden nicht (vgl. BGH, Urt. v. 07.03.2007, a.a.O., Rn. 10; Senat, Urt. v. 13.06.2001, 20 U 189/00, NVersZ 2001, 551).

  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 20 U 156/05

    Voraussetzungen für Ansprüche auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung, von

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2015 - 20 U 188/15
    Darüber hinaus muss die ärztliche Feststellung die Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist; die bloße Möglichkeit der Kausalität reicht nicht (BGH, Urt. v. 07.03.2007, IV ZR 137/06, juris, Rn. 11, VersR 2007, 1114; Senat, Urt. v. 27.01.2006, 20 U 156/05, juris, Rn. 45 mit weiteren Nachweisen, r+s 2007, 74).

    Denn auch durch einen fehlenden oder nicht ausreichenden Hinweis wird der Versicherungsnehmer nicht von der Notwendigkeit enthoben, überhaupt eine (ausreichende) ärztliche Invaliditätsfeststellung beizubringen (vgl. Senat, Beschl. v. 11.06.2014, 20 U 81/14, n.v.; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, Ziff. 2 AUB 2010 Rn. 23 unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 27.01.2006, a.a.O.).

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2015 - 20 U 188/15
    Nach dieser Fristenregelung, die einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand hält (vgl. nur BGH, Urt. v. 23.02.2005, IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210 = VersR 2005, 639), muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und vom Versicherungsnehmer geltend gemacht worden sein.
  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2015 - 20 U 188/15
    Aus der ärztlichen Feststellung müssen sich die vom Arzt angenommene Ursache der Invalidität und die Art ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Versicherten ergeben (BGH, Urt. v. 06.11.1996, IV ZR 215/95, r+s 1997, 84).
  • OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 189/00

    Ansprüche gegen eine Unfallversicherung wegen eines Bandscheibenvorfalls beim

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2015 - 20 U 188/15
    Demgemäß ist es aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos, ob den Versicherungsnehmer ein Verschulden daran trifft, dass es zu einer (fristgerechten) ärztlichen Feststellung der unfallbedingten Invalidität nicht gekommen ist; umgekehrt entlastet ihn fehlendes Verschulden nicht (vgl. BGH, Urt. v. 07.03.2007, a.a.O., Rn. 10; Senat, Urt. v. 13.06.2001, 20 U 189/00, NVersZ 2001, 551).
  • OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23

    Unfallversicherung: Rechtsmissbrauch bei Berufung des Versicherers auf den Ablauf

    Ungeachtet der Tatsache, dass der Kläger bis zuletzt keine ausreichende ärztliche Feststellung vorgelegt hat und der sich daran anschließenden Frage, ob auch diese Anspruchsvoraussetzung im Rahmen des § 186 VVG durch entsprechende Feststellungen im Rechtsstreit ersetzt werden könnte (so noch Senat, Urteil vom 3. Juli 2013 - 5 U 69/12-10, ZfS 2014, 219; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. November 2015 - 20 U 188/15, juris; OLG Düsseldorf, RuS 2018, 87; zum Meinungsstand umfassend Jacob, Unfallversicherung 3. Aufl., Ziff. 2.1 AUB Rn. 110d), käme das allenfalls dann in Betracht, wenn die Beklagte den nach § 186 Satz 1 VVG bei Anzeige eines Versicherungsfalles gebotenen, in Textform zu erteilenden Hinweis auf vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen unterlassen hätte.
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