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   OLG Hamm, 07.03.2012 - I-15 W 104/11   

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https://dejure.org/2012,11043
OLG Hamm, 07.03.2012 - I-15 W 104/11 (https://dejure.org/2012,11043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2012 - I-15 W 104/11 (https://dejure.org/2012,11043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2012 - I-15 W 104/11 (https://dejure.org/2012,11043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige Bekanntmachung des Inhalts eines gemeinschaftlichen Testaments nach Versterben des anderen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58 Abs. 1; FamFG § 349 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige Bekanntmachung des Inhalts eines gemeinschaftlichen Testaments nach Versterben des anderen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten - Welcher Teil des Testaments wird im Rahmen der Testamentseröffnung bekannt gemacht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1030
  • DNotZ 2013, 37
  • FGPrax 2012, 166
  • FamRZ 2012, 1892
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen erbrechtlichen Vorbescheid im Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Dies gilt nach Auffassung des Senats unabhängig davon, wie die Entscheidung des Rechtspflegers formuliert ist, ob also etwa ein "Antrag" (die Verrichtungen des Nachlassgerichts nach den §§ 348, 349 FamFG sind Amtsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf Beschränkung der Bekanntgabe auf bestimmte Teile der Verfügungen abgelehnt - für eine Beschränkung der Anfechtbarkeit auf eine solche Entscheidung hat sich das OLG Köln (FGPrax 2011, 49) ausgesprochen - oder wie hier entgegen dem erklärten Willen des überlebenden Ehegatten eine vollständige Bekanntgabe angekündigt oder angeordnet wird.
  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Der BGH hat hierzu ausgeführt (NJW 1984, 2098 = FamRZ 1984, 690):.
  • BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 2273 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Zutreffend weist das OLG Zweibrücken darauf hin, dass auch mit Blick auf das Interesse des überlebenden Ehegatten an einer Geheimhaltung seiner letztwilligen Verfügungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Eröffnung der letztwilligen Verfügung auch hinsichtlich der sprachlich zusammengefassten Verfügung der Ehefrau des Erblassers bestehen, weil es keinen Zwang gebe, die eigene letztwillige Verfügung mit der eines anderen so zu verbinden, dass eine Absonderung nicht möglich ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 2535 = FamRZ 1994, 557), und die Eheleute es ohne weiteres in der Hand gehabt haben, voneinander klar abgrenzbare Verfügungen in das gemeinschaftliche Testament aufzunehmen).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2010 - 3 Wx 224/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des beurkundenden Notars gegen die Ankündigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Wenn also die als Ankündigung oder Anordnung formulierte Entscheidung des Rechtspflegers, im Hinblick auf die Bekanntgabe des gemeinschaftlichen Testaments in bestimmter Weise zu verfahren, die maßgebende Weichenstellung für den Abschluss des Geschäfts darstellt, ist es gerechtfertigt, diese Anordnung als Endentscheidung im Sinne des § 58 Abs. 1 FamFG zu verstehen und damit deren Nachprüfung im Beschwerdeverfahren zu eröffnen (zweifelnd OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 48, dessen Entscheidung indessen maßgebend auf der fehlenden Beschwerdebefugnis des die Beschwerde in eigenem Namen führenden Notars beruht).
  • OLG Hamm, 11.06.1993 - 15 W 141/92
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    § 2 dieses gemeinschaftlichen Testaments betrifft die gemeinsame Einsetzung eines Schlusserben und dessen Ersatzerben durch die Eheleute T (die Ersatzerben sind nicht in dem amtsgerichtlichen Beschluss als Beteiligte, denen der Inhalt der Testamente bekannt zu machen sei, benannt; vgl. hierzu aber Senat NJW-RR 1994, 75), § 3 betrifft Zahlungsverpflichtungen des Schlusserben bzw. seiner Ersatzerben sowie eine Regelung zur Nichtanrechnung der Übertragung des Hausgrundstücks C Flur X Flurstück X, § 4 die Aussetzung von Vermächtnissen, u.a. zugunsten der Kinder des verstorbenen Sohnes W.
  • OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02

    Eröffnung eines Erbvertrages von Eheleuten: Entbehrlichkeit der Verkündung von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Untrennbarkeit der Verfügungen ist dagegen regelmäßig anzunehmen, wenn sie sprachlich zusammengefasst sind, also wenn die Ehegatten in der Mehrheitsform gemeinschaftlich verfügen oder ausdrücklich auf Verfügungen des anderen Teils Bezug genommen wird (BayObLG a.a.O.; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 260 = NJW-RR 2002, 1662; jeweils zu den früher im BGB enthaltenen Verfahrensvorschriften, vgl. §§ 2262, 2273 BGB).
  • BayObLG, 19.09.1989 - BReg. 1a Z 16/89

    Eröffnung eines Erbvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Da nicht bekannt war, wer von ihnen zuerst versterben wird, hat jeder von ihnen mit der Möglichkeit gerechnet, der Überlebende zu sein, und für diesen Fall verfügt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 135; OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • RG, 05.03.1936 - IV B 4/36

    Sind bei der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags die

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    "Das Reichsgericht hat eine Unterscheidung nach wirksamen und gegenstandslosen Anordnungen abgelehnt (RGZ 150, 315/318).
  • OLG Köln, 14.07.1982 - 2 Wx 19/82
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Denn der überlebende Ehegatte hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Verfügungen grundsätzlich nicht vor seinem Tod bekannt gemacht werden (BayObLG Rpfleger 1982, 424).
  • OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14

    Rechtstellung des Nacherben bei Verfügungen des Vorerben über Grundstücke

    Wenn also die als Ankündigung oder Anordnung formulierte Entscheidung des Rechtspflegers, im Hinblick auf die Bekanntmachung der Eintragung einer neuen Eigentümerin in bestimmter Weise zu verfahren, die maßgebende Weichenstellung für den Abschluss des Geschäfts darstellt, ist es gerechtfertigt, diese Anordnung als Entscheidung im Sinne des § 71 Abs. 1 GBO zu verstehen und damit deren Nachprüfung im Beschwerdeverfahren zu eröffnen (vgl. zum Begriff der Entscheidung im Sinne des § 71 GBO Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn. 6 und zum vergleichbaren Fall bei der Entscheidung des Rechtspflegers nach § 349 Abs. 1 FamFG, ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten mit seinem ganzen Inhalt bekanntzugeben, Senat Rpfleger 2012, 543 = DNotZ 2013, 37).
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