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   OLG Hamm, 07.08.2014 - I-15 W 79/14   

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OLG Hamm, 07.08.2014 - I-15 W 79/14 (https://dejure.org/2014,36792)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2014 - I-15 W 79/14 (https://dejure.org/2014,36792)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2014 - I-15 W 79/14 (https://dejure.org/2014,36792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

  • AG Hagen - HA-1367
  • OLG Hamm, 07.08.2014 - I-15 W 79/14

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1134
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.11.2011 - 15 W 402/11

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Erben durch das Grundbuchamt im Wege des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2014 - 15 W 79/14
    Die Ermittlungen müssen von Amts wegen (§ 26 FamFG) so weit geführt werden, dass zur Überzeugung des Grundbuchamtes die Rechtsnachfolge feststeht (Senat NZG 2012, 20; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 82, Rdnr. 10), wobei das Grundbuchamt auch in diesem Stadium des Verfahrens bereits nach § 82a S. 2 GBO verfahren kann (vgl. Demharter, GBO, 29. Aufl., §§ 82-83, Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 152/16

    Unzulässigkeit von Zwangsmaßnahmen des Grundbuchamts vor Klärung der Erbfolge

    Diese im Grundsatz zulässige Verfahrensweise erlaubt es hingegen nicht, den Aufwand an sich gebotener eigener Ermittlungen des Grundbuchamtes auf einen Verfahrensbeteiligten zu verlagern, von dem allenfalls feststeht, dass er überhaupt zu einer Quote als Erbe berufen ist, während offenbleibt, ob und welche weiteren Personen neben ihm zur Erbfolge gelangt sind; mit andern Worten darf sich in derartigen Fällen das Grundbuchamt nicht mit der Feststellung einer gewissen Wahrscheinlichkeit der eingetretenen Erbfolge begnügen und diese zum Anlass nehmen, die Beibringung eines Erbscheins zu veranlassen (OLG Hamm FamRZ 2012, 1249 f und 2014, 1326 ff sowie Beschluss vom 7. August 2014 in Sachen I-15 W 79/14; BeckOK GBO - Holzer, Stand: 01.05.2017, § 82 Rdnr. 13-15; Demharter, GBO, 30. Aufl. 2016, §§ 82-83 Rdnr. 10; anders wohl auch nicht OLG Naumburg, Beschluss vom 12. Juli 2016 in Sachen 12 Wx 7/16).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2016 - 3 Wx 270/15

    Sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsmittelfestsetzung durch ein Grundbuchamt;

    Diese im Grundsatz zulässige Verfahrensweise erlaubt es hingegen nicht, den Aufwand an sich gebotener eigener Ermittlungen des Grundbuchamtes auf einen Verfahrensbeteiligten zu verlagern, von dem allenfalls feststeht, dass er überhaupt zu einer Quote als Erbe berufen ist, während offen bleibt, ob und welche weiteren Personen neben ihm zur Erbfolge gelangt sind (OLG Hamm FamRZ 2012, 1249 f und 2014, 1326 ff sowie Beschluss vom 7. August 2014 in Sachen I-15 W 79/14; Demharter, GBO, 30. Aufl. 2016, §§ 82-83 Rdnr. 10).
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