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   OLG Hamm, 08.03.2012 - I-34 U 6/11   

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https://dejure.org/2012,22132
OLG Hamm, 08.03.2012 - I-34 U 6/11 (https://dejure.org/2012,22132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2012 - I-34 U 6/11 (https://dejure.org/2012,22132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2012 - I-34 U 6/11 (https://dejure.org/2012,22132)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung ohne Wissen und Wollen des Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 667; ZPO § 138 Abs. 1
    Abweisung der Klage gegen die depotführende Bank, da der Kläger sich mit seinem Vortrag, vorgenommene Anlagegeschäfte beruhten nicht auf seinen Anweisungen, sich in Widerspruch zu seinem Prozessvortrag in früheren Verfahren setzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2012 - 34 U 6/11
    Insoweit lässt die Berufung außer Acht, dass für den Beginn der Verjährungsfrist nicht erforderlich ist, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (vgl. BGH, Urt. v. 15.06.2010 - XI ZR 309/09, WM 2010, 1399 m.w.N.).

    Die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis bezieht sich grundsätzlich nur auf Tatsachen und bei der Verschuldenshaftung auf das Vertretenmüssen des Schuldners (vgl. BGH, Urt. v. 15.06.2010 - XI ZR 309/09, WM 2010, 1399 m.w.N.).

  • LG Münster, 23.11.2010 - 14 O 346/10

    Anspruch eines Kontoinhabers auf Rückbuchung geleisteter Zahlungen für den Erwerb

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2012 - 34 U 6/11
    Die Berufung des Klägers gegen das am 23.11.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Münster - 14 O 346/10 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, 1) die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Münster vom 23.11.2010 - 14 O 346/10 - zu verurteilen, an ihn 165.709,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, 2) die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 54.450,73 EUR zu zahlen.

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2012 - 34 U 6/11
    Nach Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1 EGBGB unterfallen die klägerseits angenommenen Ansprüche der seit dem 01.01.2003 geltenden dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB n.F. Der Beginn dieser Verjährungsfrist setzt - wie das Landgericht zutreffend berücksichtigt hat - das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB voraus, d.h. der Gläubiger muss von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben, oder seine diesbezügliche Unkenntnis muss auf grober Fahrlässigkeit beruhen (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.2008 - XI ZR 319/06, WM 2008, 1346; Urt. v. 25.10.2007 - VII ZR 205/06, WM 2008, 40).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2012 - 34 U 6/11
    Nach Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1 EGBGB unterfallen die klägerseits angenommenen Ansprüche der seit dem 01.01.2003 geltenden dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB n.F. Der Beginn dieser Verjährungsfrist setzt - wie das Landgericht zutreffend berücksichtigt hat - das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB voraus, d.h. der Gläubiger muss von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben, oder seine diesbezügliche Unkenntnis muss auf grober Fahrlässigkeit beruhen (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.2008 - XI ZR 319/06, WM 2008, 1346; Urt. v. 25.10.2007 - VII ZR 205/06, WM 2008, 40).
  • BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08

    Wahrheitspflicht einer Prozesspartei; Widerruf eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2012 - 34 U 6/11
    Nach § 138 Abs. 1 ZPO hat eine Prozesspartei ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben, und zwar unabhängig davon, ob sie diese für erheblich erachtet oder nicht (vgl. beispielhaft BGH, Urt. v. 31.05.2011 - XI ZR 369/08, zit. bei juris).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2012 - 34 U 6/11
    Ausreichend ist, wenn dem Gläubiger zugemutet werden kann, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen eine bestimmte Person aussichtsreich, wenn auch nicht risikolos Klage - sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage - zu erheben (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2000 - VI ZR 375/98; Urt. v. 14.10.2003 - VI ZR 379/02).
  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2012 - 34 U 6/11
    Ausreichend ist, wenn dem Gläubiger zugemutet werden kann, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen eine bestimmte Person aussichtsreich, wenn auch nicht risikolos Klage - sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage - zu erheben (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2000 - VI ZR 375/98; Urt. v. 14.10.2003 - VI ZR 379/02).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 85/08

    Nichtzulassungsbeschwerde in Bezug auf die Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2012 - 34 U 6/11
    Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des IX. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 24.03.2011 - IX ZR 85/08 - zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 6 U 2/07

    Auswirkungen der Aussichtslosigkeit eines Obsiegens für den Kläger für die

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2012 - 34 U 6/11
    In dem anschließend von dem Kläger betriebenen Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf - Az. 6 U 2/07 - wurden die Mitarbeiter der Beklagten N2 und C als Zeugen vernommen.
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