Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.07.2013 - II-13 UF 39/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bezifferung eines Unterhaltsanspruchs i.S.v. § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1613 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Bezifferung des Unterhaltsanspruchs i.S. von § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bocholt, 10.01.2013 - 19 F 16/12
- OLG Hamm, 10.07.2013 - II-13 UF 39/13
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3314
- FamRZ 2014, 483
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11
Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2013 - 13 UF 39/13
Anders als in dem der Entscheidung des BGH vom 7. November 2012 (Az.: XII ZB 229/11) zugrunde liegenden Fall sei die Bezifferung außergerichtlich und nicht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geltend gemacht worden.Es bestehen keine für die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte relevanten Sachverhaltsunterschiede zwischen dem vorliegenden Fall und dem Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2012 (Az.: XII ZB 229/11) zugrunde lag.
Die grundsätzliche Frage, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen eine Unterhaltsbezifferung nach vorangegangener Aufforderung zur Auskunftserteilung hat, ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2012 (Az.: XII ZB 229/11) beantwortet worden.
- OLG Hamm, 17.03.2015 - 2 UF 226/14
Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf die Unterhaltssicherungsbehörde bei …
Hierauf hat der Senat die Beteiligten mit Ladungsverfügung vom 03.02.2015 hingewiesen.Mithin kann ausdrücklich dahinstehen, ob die Inanspruchnahme auf rückständigen Unterhalt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UVG in Verbindung mit § 1613 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass im Zeitpunkt des Auskunftsverlangens oder der Mahnung der Unterhaltsverpflichtete auch leistungsfähig war.(3)Schuldnerschutzgesichtspunkte stehen dem nicht entgegen.(a)Die Begrenzung der Möglichkeit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen für die Vergangenheit erfolgt zwar im Interesse des Unterhaltsschuldners, der vor dem unkontrollierten Anwachsen von Unterhaltsverpflichtungen für zurückliegende Zeiträume geschützt werden soll (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2013 - II-13 UF 39/13 - FamRZ 2014, 483). - OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Unterhaltsrechtliche Bewertung von …
Das Risiko einer zu niedrigen Bezifferung trägt damit der Unterhaltsgläubiger (s. auch OLG Hamm, FamRZ 2014, 483, zit. nach juris, Rdn. 22). - VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13
Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren
vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. August 1997 - 4 UF 42/97 -, juris (…Rn. 3); im Einzelnen heute niedergelegt in den gesetzlichen Regelungen u.a. der § 1613 und § 1585b BGB; hierzu stellvertretend OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2013 - II-13 UF 39/13 -, juris (…Rn. 13 ff.).