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   OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05   

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https://dejure.org/2005,19069
OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05 (https://dejure.org/2005,19069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.2005 - 3 Ws 449/05 (https://dejure.org/2005,19069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 2005 - 3 Ws 449/05 (https://dejure.org/2005,19069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen verbüßter Freiheitsstrafe trotz fehlender Rechtskraft der amtsgerichtlichen Entscheidung; Auswirkungen einer fehlerhaften Zustellung des Urteils auf die vermeintliche Versäumnis der Berufungshauptverhandlung und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den ...

  • Judicialis

    StrEG § 8; ; StGB § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 8; StGB § 51
    Entschädigung; Haftverbüßung; Anrechnung; Freiheitsstrafe

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95

    Anrechnung sogenannter verfahrensfremder Untersuchungshaft auf eine in anderer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Regelungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ins Leere gehen, wenn eine Anrechnung möglich ist (vgl. BverfG NStZ 1999, 125).

    Ob bei einer Fallgestaltung, wie sie vorliegend gegeben ist, die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft (vgl. NStZ 1999, 125; NStZ 2000, 277; Beschluss vom 30.07.2004 - 2 BvR 993/02 -, http://www.jurisweb.de; Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99 - http://www.caselaw.de), wonach eine Anrechnung einen sachlichen Bezug zwischen dem Verfahren, in dem Untersuchungshaft vollzogen worden ist, und der zu einer Verurteilung des Angeklagten führenden Tat erfordert, entsprechend anzuwenden sind, und ob ein solcher sachlicher Zusammenhang hier möglicherweise deshalb zu bejahen ist, weil jedenfalls zum Zeitpunkt des ersten Berufungsurteils am 15.03.04 eine Gesamtstrafenfähigkeit zwischen der hiesigen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe von 6 Monaten und den beiden Geldstrafen aus den dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Minden vom 19.05.2004 zugrunde liegenden Verurteilungen des Beschwerdeführers vom 24.04.2003 und 16.05.2003 gegeben war, bedarf im vorliegenden Beschwerdeverfahren aber letztlich keiner abschließenden Entscheidung.

  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05
    Soweit das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 15.10.1975 (MDR 1976, 166) für den Fall der Teilvollstreckung einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe in der irrigen Annahme, die Strafe sei rechtskräftig widerrufen worden, von einem Entschädigungsanspruch nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ausgeht, über das allerdings dasjenige Gericht entscheiden soll, das für den Erlass der Strafe zuständig ist, vermag sich der Senat dieser Auffassung, die in der vorgenannten Entscheidung in keiner Weise begründet wird, aus den vorgenannten Gründen nicht anzuschließen.
  • BGH, 02.04.1993 - 2 ARs 83/93

    Bestimmung des Gerichtsstandes bei Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05
    Auch der Bundesgerichtshof vertritt in seinem Beschluss vom 02.04.1993 - 2 ARs 83/93 - die Auffassung, dass das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen den Bereich der Strafvollstreckung nicht regelt.
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05
    Vielmehr kommt insoweit ein Schadenersatzanspruch nach Artikel 5 Abs. 5 MRK, der eine rechtswidrige Haft, aber kein Verschulden voraussetzt (vgl. BGHZ 45, 58), oder ein Anspruch auf Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Artikel 34 GG in Betracht.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05
    Ob bei einer Fallgestaltung, wie sie vorliegend gegeben ist, die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft (vgl. NStZ 1999, 125; NStZ 2000, 277; Beschluss vom 30.07.2004 - 2 BvR 993/02 -, http://www.jurisweb.de; Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99 - http://www.caselaw.de), wonach eine Anrechnung einen sachlichen Bezug zwischen dem Verfahren, in dem Untersuchungshaft vollzogen worden ist, und der zu einer Verurteilung des Angeklagten führenden Tat erfordert, entsprechend anzuwenden sind, und ob ein solcher sachlicher Zusammenhang hier möglicherweise deshalb zu bejahen ist, weil jedenfalls zum Zeitpunkt des ersten Berufungsurteils am 15.03.04 eine Gesamtstrafenfähigkeit zwischen der hiesigen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe von 6 Monaten und den beiden Geldstrafen aus den dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Minden vom 19.05.2004 zugrunde liegenden Verurteilungen des Beschwerdeführers vom 24.04.2003 und 16.05.2003 gegeben war, bedarf im vorliegenden Beschwerdeverfahren aber letztlich keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87

    Entschädigung eines Zeugen wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05
    Hinzu kommt, dass das Gesetz über Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen eine Entschädigung nur für rechtmäßige Akte der Strafrechtspflege gewährt (vgl. BGHSt 36, 236; GStA Zweibrücken StV 2002, 557).
  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02

    Entschädigung für die verhängte Rechtsfolge übersteigende Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05
    Ob bei einer Fallgestaltung, wie sie vorliegend gegeben ist, die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft (vgl. NStZ 1999, 125; NStZ 2000, 277; Beschluss vom 30.07.2004 - 2 BvR 993/02 -, http://www.jurisweb.de; Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99 - http://www.caselaw.de), wonach eine Anrechnung einen sachlichen Bezug zwischen dem Verfahren, in dem Untersuchungshaft vollzogen worden ist, und der zu einer Verurteilung des Angeklagten führenden Tat erfordert, entsprechend anzuwenden sind, und ob ein solcher sachlicher Zusammenhang hier möglicherweise deshalb zu bejahen ist, weil jedenfalls zum Zeitpunkt des ersten Berufungsurteils am 15.03.04 eine Gesamtstrafenfähigkeit zwischen der hiesigen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe von 6 Monaten und den beiden Geldstrafen aus den dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Minden vom 19.05.2004 zugrunde liegenden Verurteilungen des Beschwerdeführers vom 24.04.2003 und 16.05.2003 gegeben war, bedarf im vorliegenden Beschwerdeverfahren aber letztlich keiner abschließenden Entscheidung.
  • BayObLG, 26.02.1986 - RReg. 4 St 256/85

    Milderung; Verurteilung; Wiedereinsetzung; Entschädigungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05
    Nach der wohl überwiegenden Rechtsauffassung fällt auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in den Regelungsbereich des § 1 StrEG, da es sich auch hierbei um Fälle handelt, in denen die Rechtskraft durchbrochen wird (vgl. Schätzler/Kunz, StrEG, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 21; BayObLG MDR 1986, 609; Schmehl in KK-OWiG, 2. Aufl., § 110 Rdnr. 5; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 1 StrEG Rdnr. 2; a. A. Meyer, StrEG, 6. Aufl., § 1 Rdnr. 11).
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