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   OLG Hamm, 11.06.2014 - I-32 SA 40/14   

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https://dejure.org/2014,16296
OLG Hamm, 11.06.2014 - I-32 SA 40/14 (https://dejure.org/2014,16296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.06.2014 - I-32 SA 40/14 (https://dejure.org/2014,16296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - I-32 SA 40/14 (https://dejure.org/2014,16296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann ist ein Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich?

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1347
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2014 - 32 Sa 40/14
    Willkür liegt vielmehr nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH NJW-RR 2011, 1364, 1365, Tz. 9).

    Auch die Parteien haben diesen Rechtsfehler weder erkannt noch auf ihn aufmerksam gemacht, obwohl das Landgericht F diese vor der Verweisungsentscheidung mit Verfügung vom 11.12.2013 auf seine unzutreffende Rechtsauffassung hingewiesen hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH NJW-RR 2011, 1364, 1365, Tz. 12; Senat, Beschluss vom 31.01.2014 - 32 SA 94/13 - zit. unter juris. de; Tombrink, NJW 2003, 2364, 2366).

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2014 - 32 Sa 40/14
    Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss vielmehr regelmäßig nur dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (BGH NJW 2002, 3634 ff.; NJW 1993, 1273; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 281 ZPO Rn 17; Fischer MDR 2005, 1091 ff.; Endell DRiZ 2003, 133 ff.; Tombrink NJW 2003, 2364 ff. - jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 31.01.2014 - 32 Sa 94/13

    Bindungswirkung der Verweisung eines Rechtsstreits an die Kammer für

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2014 - 32 Sa 40/14
    Auch die Parteien haben diesen Rechtsfehler weder erkannt noch auf ihn aufmerksam gemacht, obwohl das Landgericht F diese vor der Verweisungsentscheidung mit Verfügung vom 11.12.2013 auf seine unzutreffende Rechtsauffassung hingewiesen hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH NJW-RR 2011, 1364, 1365, Tz. 12; Senat, Beschluss vom 31.01.2014 - 32 SA 94/13 - zit. unter juris. de; Tombrink, NJW 2003, 2364, 2366).
  • OLG Köln, 21.04.2021 - 8 AR 11/21

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Unbeachtlich ist ein Verweisungsbeschluss regelmäßig nur dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 32 SA 32/12, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 32 SA 40/14, MDR 2014, 1347).
  • OLG Köln, 18.05.2018 - 8 AR 17/18

    Bindungswirkung einer Verweisung zwischen Nichtkartell- und Kartellgerichten

    Willkürlich und deswegen unbeachtlich ist ein Verweisungsbeschluss vielmehr erst dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (BGH, Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 -, NJW-RR 2013, 764; Beschl. v. 10.09.2002 - X ARZ 217/02 -, NJW 2002, 3634; OLG Hamm, Beschl. v. 23.07.2012 - 32 SA 32/12 -, juris; Beschl. v. 11.06.2014 - 32 SA 40/14 -, MDR 2014, 1347).
  • OLG Köln, 01.02.2016 - 8 AR 88/15

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für die Rückabwicklung eines

    Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss vielmehr regelmäßig nur dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02 -, NJW 2002, 3634 ff. - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 32 SA 32/12, I-32 SA 32/12 -, Rn. 25, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juni 2014 - I-32 SA 40/14, 32 SA 40/14 -, MDR 2014, 1347 - juris).
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