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   OLG Hamm, 13.01.2005 - 2 Ws 8/05   

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https://dejure.org/2005,20192
OLG Hamm, 13.01.2005 - 2 Ws 8/05 (https://dejure.org/2005,20192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2005 - 2 Ws 8/05 (https://dejure.org/2005,20192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 2 Ws 8/05 (https://dejure.org/2005,20192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer nachträglichen Sicherheitsverwahrung auf Grund neuer Tatsachen die die nachträgliche Gefährlichkeit des Verurteilten in einem neuen Licht erscheinen lassen

  • Judicialis

    StGB § 66; ; StGB § 66 b; ; StPO § 275 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 § 66b; StPO § 275a
    Entscheidung über nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung durch Urteil - dringende Gründe zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04

    Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2005 - 2 Ws 8/05
    Tatsachen, die bis zum Schluss der tatrichterlichen Hauptverhandlung für das Gericht bekannt oder erkennbar waren, scheiden demgegenüber aus (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2004 - 1 Ws 561/04 -, abgedruckt in StV 2004, 665 ff.).
  • BGH, 21.03.2002 - 3 StR 12/02

    Sicherungsverwahrung (Anordnung nach Abs. 2 nur auf Grund einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2005 - 2 Ws 8/05
    Der Verurteilung des Täters können auch mehr als drei Taten zugrunde liegen, sofern zumindest wegen dreier dieser Taten jeweils eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr ausgesprochen wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2002 in 3 StR 12/02 = NStZ 2002, 536 ff.).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 343/02

    Sicherungsverwahrung (Hang; verschiedenartige Symptomtaten; eingewurzelte Neigung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2005 - 2 Ws 8/05
    Eine verfestigte Neigung, auf beziehungs- bzw. partnerschaftliche Probleme mit der Begehung von Straftaten zum Nachteil des jeweiligen Partners zu reagieren, stellt sich grundsätzlich auch als eine die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu begründen vermögende Persönlichkeitsstörung dar (zu vgl. BGH Urteil vom 12.12.2002 - 4 StR 343/02 - unveröffentlicht).
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