Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.07.2015 - I-32 SA 28/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gerichtsstandbestimmung, Gütertransport innerhalb eines Hauses, unerlaubte Handlung, Schadensort, willkürlicher Verweisungsbeschluss
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gerichtsstandbestimmung, Gütertransport innerhalb eines Hauses, unerlaubte Handlung, Schadensort, willkürlicher Verweisungsbeschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2015 - 32 Sa 28/15
Der Verweisungsbeschluss kann in diesem Sinne als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar angesehen werden, da das verweisende Amtsgericht X mit § 32 ZPO eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - zitiert nach juris, dort Tz. 11).Die Nichtbeachtung dieses Gerichtsstandes erscheint nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar, so dass die getroffene Verweisungsentscheidung als schlechterdings nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschl. v. 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - zitiert nach juris, dort Tz. 12).
- BGH, 07.11.2012 - VIII ZR 108/12
Internationaler Warenkauf: Erfüllung der geschuldeten Lieferleistung am benannten …
Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2015 - 32 Sa 28/15
Der Erfüllungsort dieser Sekundärverbindlichkeiten folgt grundsätzlich dem Erfüllungsort der verletzten Primärverbindlichkeit (vgl. nur BGH, Urt. v. 07.11.2012 - VIII ZR 108/12 - NJW-RR 2013, 309 Rn. 14; Senat, Beschl. v. 13.03.2015 - 32 SA 3/15 - nicht veröffentlicht;… Zöller/ Vollkommer , 30. Aufl., 2014, § 29 ZPO Rn. 23;… Musielak/ Voit , 12. Aufl., 2015, § 29 ZPO Rn. 16;… a.A. Beck'scher Online-Kommentar ZPO/ Toussaint , Stand: 01.03.2015, § 29 Rn. 28). - BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2015 - 32 Sa 28/15
Er ist nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen, weil er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und deshalb als willkürlich einzuordnen ist (vgl. zu Ausnahmen von der Bindungswirkung nur BGH, Beschl. v. 10.06.2003 - X ARZ 92/03 - zitiert nach juris, m.w.N.).