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   OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 52/92   

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https://dejure.org/1992,5460
OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 52/92 (https://dejure.org/1992,5460)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.1992 - 11 U 52/92 (https://dejure.org/1992,5460)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - 11 U 52/92 (https://dejure.org/1992,5460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsansprüche im Zusammenhang mit einer Adoptionsvermittlung; Fahrlässige Pflichtverletzung aufgrund unterlassener Aufklärung über den Verdacht eines Hirnschadens des Kindes; Schadensersatz für die bisher aus der Adoption entstanden materiellen Einbußen; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; AdVermiG § 7 Abs. 1; AdVermiG § 9 Abs. 1
    Aufklärungspflichten einer kommunalen Adoptionsvermittlungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 394
  • FamRZ 1993, 704
  • VersR 1994, 677
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12

    Zu den Informationspflichten des Jugendamts gegenüber den Adoptionsbewerbern im

    Diese Amtspflicht besteht gegenüber den Adoptionsbewerbern als Dritten (vgl. OLGR Frankfurt 1998, 243 [juris Rn. 2]; OLGR Hamm 1993, 76 [juris Rn. 25]).
  • OLG Köln, 11.07.2019 - 7 U 151/18

    Kostenrisiko bei der Auslandsadoption - Keine Amtshaftung der öffentlichen

    Es handelt sich hierbei um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 U 305/12 -, Rn. 20, juris; OLG Hamm, Urteil vom 15. Juli 1992 - 11 U 52/92 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 27.07.2017 - III ZR 456/16

    Hoheitliches bzw. privatrechtliches Tätigwerden staatlich anerkannter

    Zulassungsgründe sind insoweit nicht ersichtlich, weil darüber, ob den Pflichten zur eingehenden Beratung und Unterstützung der Adoptionsbewerber, zur Durchführung sachdienlicher Ermittlungen und zur Aufklärung der Adoptionsbewerber über alle das Kind betreffenden erheblichen Umstände (s. dazu OLG Frankfurt am Main, OLGR 1998, 243 und FamRZ 2015, 518, 519; s. auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 704, 705) genügt wurde, anhand der konkreten Einzelfallumstände zu befinden ist.
  • LG Arnsberg, 13.07.2012 - 2 O 466/11
    Die von dem Jugendamt auf dem Gebiet der Adoptionsvermittlung entfaltete Tätigkeit stellt zunächst die Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 34 GG dar (OLG Hamm, Urteil vom 15.07.1992 - 11 U 52/92 -, juris Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1998 - 1 U 117/96

    Amtshaftung: Amtspflichtverletzung der Adoptionsvermittlungsstelle durch

    Es handelt sich hierbei um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit (OLG Hamm, VersR 1994, 677, 678).
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