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   OLG Hamm, 15.12.2016 - III-4 Ws 364/16, III-4 Ws 365/16, Ws 365/16, 4 Ws 364/16   

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https://dejure.org/2016,50370
OLG Hamm, 15.12.2016 - III-4 Ws 364/16, III-4 Ws 365/16, Ws 365/16, 4 Ws 364/16 (https://dejure.org/2016,50370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2016 - III-4 Ws 364/16, III-4 Ws 365/16, Ws 365/16, 4 Ws 364/16 (https://dejure.org/2016,50370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - III-4 Ws 364/16, III-4 Ws 365/16, Ws 365/16, 4 Ws 364/16 (https://dejure.org/2016,50370)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer ungünstigen Legalprognose als Voraussetzung für die Fortdauer der Unterbringung nach § 67c StGB

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Nichteinhaltung der Überprüfungsfrist; Divergenzvorlage

  • rechtsportal.de

    Bestehen einer ungünstigen Legalprognose als Voraussetzung für die Fortdauer der Unterbringung nach § 67c StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - IV StVK 22/16
  • LG Bochum - IV StVK 94/15
  • OLG Hamm, 15.12.2016 - III-4 Ws 364/16, III-4 Ws 365/16, Ws 365/16, 4 Ws 364/16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 Ws 114/16

    Sicherungsverwahrung; späterer Beginn der Unterbringung; Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 4 Ws 364/16
    Das Verfahren auch § 119a StVollzG ist nicht vorrangig vor dem Verfahren zur Entscheidung nach § 67c StGB (Senatsbeschlüsse vom 28.06.2016 - 4 Ws 180/16 - juris - und NStZ-RR 2016, 230; OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2016 - 1 Vollz(Ws) 18/16).

    Angesichts der möglicherweise missverständlichen Formulierungen (S. 5 des Beschlusses: "Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Verurteilte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird"; "... kann zur Zeit noch keine langfristig günstige Prognose gestellt werden und eine vorzeitige Entlassung ist noch nicht vertretbar") stellt der Senat fest, dass es für eine Fortdauerentscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB der Stellung einer ungünstigen Legalprognose, nicht lediglich eines Nichtstellenkönnens einer günstigen Legalprognose bedarf (Senat NStZ-RR 2016, 230 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 4 Ws 180/16

    Zulässigkeit der Verwertung früherer Sachverständigengutachten zur Prüfung des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 4 Ws 364/16
    Das Verfahren auch § 119a StVollzG ist nicht vorrangig vor dem Verfahren zur Entscheidung nach § 67c StGB (Senatsbeschlüsse vom 28.06.2016 - 4 Ws 180/16 - juris - und NStZ-RR 2016, 230; OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2016 - 1 Vollz(Ws) 18/16).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2016 - 1 Ws 169/15

    Strafvollzug: Anforderungen an Behandlungsangebote zur Vermeidung der nachmalig

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 4 Ws 364/16
    Eine Vorlage der Sache nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.05.2016 - 1 Ws 169/15 (NStZ-RR 2016, 260) war nicht erforderlich, da das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung lediglich über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung nach § 119a StVollzG zu entscheiden hatte, nicht aber die Zulässigkeit einer Entscheidung nach § 67c StGB, solange noch keine gesetzlich vorgeschriebene Entscheidung nach § 119a StVollzG ergangen ist.
  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 18/16

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 4 Ws 364/16
    Das Verfahren auch § 119a StVollzG ist nicht vorrangig vor dem Verfahren zur Entscheidung nach § 67c StGB (Senatsbeschlüsse vom 28.06.2016 - 4 Ws 180/16 - juris - und NStZ-RR 2016, 230; OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2016 - 1 Vollz(Ws) 18/16).
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 4 Ws 313/16

    Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Fortdauer; Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 4 Ws 364/16
    Die verspätete Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, die erst nach dem faktischen Beginn des Vollzuges des Maßregel erfolgte, erfordert hier keine Feststellung einer etwaigen Rechtswidrigkeit des zwischenzeitlich erfolgten Vollzuges (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 25.10.2016 - 4 Ws 313/16 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2023 - 1 Ws 206/23

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei faktischem Beginn des

    Unter Aufgabe seiner - auf § 119a Abs. 7 StVollzG gestützten - früheren Rechtsprechung, das Verfahren nach § 119a StVollzG sei mit Ende des Vollzuges der Freiheitsstrafe nicht erledigt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.05.2016 - 1 Ws 169/15 -, juris Rn. 6 und sich dem anschließend OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.05.2018 - 3 Ws 366/18 -, juris), tritt der Senat der in den Entscheidungen des OLG Hamm, Beschluss vom 28.06.2016 - III-1 Vollz (Ws) 18/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2016 - III-4 Ws 364/16 -, juris und OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 771/18 -, juris) vertretenen Rechtsauffassung bei, dass mit (faktischem) Beginn des Vollzuges der Sicherungsverwahrung eine Entscheidung im Verfahren der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung (§ 119a StVollzG) nicht mehr veranlasst ist, da das dann durchzuführende Überprüfungsverfahren gemäß § 67c StGB betreffend die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit des Vollzuges der Sicherungsverwahrung vorrangig ist.
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Im Rahmen der Entscheidung nach § 67c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB bedarf es der Stellung einer ungünstigen Legalprognose, nicht lediglich des Nichtstellenkönnens einer günstigen Legalprognose (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2016 - III-4 Ws 114/16, juris, Rdnr. 20 und Beschluss vom 15. Dezember 2016 - III-4 Ws 364/16, III-4 Ws 365/16, juris, Rdnr. 3).
  • OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach mehr als 10 Jahren nur bei negativer

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm nur dann der Fall, wenn eine ungünstige Legalprognose aufrechtzuerhalten oder erneut zu stellen ist (Senat, Beschluss vom 7. März 2017 - III-3 Ws 60, 61/17; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2016 - III-4 Ws 114/16, juris, Rdnr. 20 und Beschluss vom 15. Dezember 2016 - III-4 Ws 364/16, III-4 Ws 365/16, juris, Rdnr. 3) Das in § 1 SVVollzG NRW definierte Vollzugsziel der Sicherungsverwahrung ist der Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen Straftaten.
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