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   OLG Hamm, 16.05.2012 - III-3 Ws 52/12   

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https://dejure.org/2012,11029
OLG Hamm, 16.05.2012 - III-3 Ws 52/12 (https://dejure.org/2012,11029)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2012 - III-3 Ws 52/12 (https://dejure.org/2012,11029)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - III-3 Ws 52/12 (https://dejure.org/2012,11029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteidigerhaftung bei fehlender Ermächtigung zur Rechtsmitteleinlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteidigerhaftung bei fehlender Ermächtigung zur Rechtsmitteleinlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Kostenohrfeige"

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 4 Qs 12/12
  • OLG Hamm, 16.05.2012 - III-3 Ws 52/12
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08

    Kostentragung bei Rechtsmitteleinlegung "ohne Zustimmung" des Verurteilten;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2012 - 3 Ws 52/12
    Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht (wirksam) mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (vgl. Senat, NJW 2008, 3799).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15

    Unzulässigkeit des entgegen des ausdrücklichen Willens des Mandanten

    Es ist anerkannt, dass der Verteidiger, dessen Handeln nicht von der Ermächtigung des § 297 StPO gedeckt ist, selbst für die Kosten haftet (vgl. OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Hamm NJW 2008, 3799; BeckRS 2012, 10839).
  • OLG Zweibrücken, 24.04.2017 - 1 Ws 118/17

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Notwendige Begründung eines

    Da die Beschwerde nicht ohne den Willen des Verurteilten eingelegt wurde, hat er selbst die Kosten des Rechtsmittels zu tragen (vgl. OLG Hamm, NJW 2008, 3799 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - III-3 Ws 52/12, BeckRS 2012, 10839).
  • OLG Jena, 29.05.2017 - 1 Ws 134/17

    Strafverfahren: Kostentragungspflicht des Strafverteidigers bei

    Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er selbst als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.2012, Az. 3 Ws 52/12, mitgeteilt nach juris; ebenso für die persönliche Haftung des Verteidigers, sofern er das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat: OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.1994, Az. 1 Ss 113/94, bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 02.04.1997, Az. 1 Ss 350/96, bei juris; ähnlich für den Fall eines vollmachtlosen Vertreters: Senatsbeschluss vom 25.01.2006, Az. 1 Ws 16/06 bei juris).
  • AG Zeitz, 07.08.2017 - 13 OWi 711 Js 205781/17

    Bußgeldsache: Einspruch gegen Bußgeldbescheid durch vollmachtlosen Verteidiger

    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO; Kostenschuldner ist der vollmachtlose Verteidiger als falsus procurator (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 16.5.2012 - III-3 Ws 52/12, BeckRS 2012, 10839).
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