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   OLG Hamm, 16.06.2009 - I-15 Wx 312/08   

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https://dejure.org/2009,3552
OLG Hamm, 16.06.2009 - I-15 Wx 312/08 (https://dejure.org/2009,3552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2009 - I-15 Wx 312/08 (https://dejure.org/2009,3552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - I-15 Wx 312/08 (https://dejure.org/2009,3552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Einsetzung von Schlusserben nach Zuwendungsverzicht des durch Übertragung unter Lebenden begünstigten Abkömmlings

  • Judicialis

    BGB § 2084; ; BGB § 2096; ; BGB § 2349; ; BGB § 2352

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084; BGB § 2096; BGB § 2349; BGB § 2352
    Auslegung eines Ehegattentestaments unter Berücksichtigung des Zuwendungsverzichts eines durch Übertragung unter Lebenden begünstigten Abkömmlings

  • rechtsportal.de

    BGB § 2349; BGB § 2352; BGB § 2084; BGB § 2096
    Auslegung der Einsetzung von Schlusserben nach Zuwendungsverzicht des durch Übertragung unter Lebenden begünstigten Abkömmlings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 227
  • FamRZ 2009, 2122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2009 - 15 Wx 312/08
    1 Z 38/83">RPfleger 1984, 65f; NJW-RR 1997, 1027; OLG München DNotZ 2006, 68f; MK-BGB/Strobel, 4.Aufl., § 2352 Rdn.13; a.A. etwa Staudinger/Schotten, BGB Neubearb.
  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95

    Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2009 - 15 Wx 312/08
    § 2349 BGB, der anordnet, dass bei einem Verzicht eines Abkömmlings oder eines Seitenverwandten des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht sich die Wirkung dieses Verzichts grundsätzlich auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt, findet auf den Zuwendungsverzicht mangels einer entsprechenden Verweisung in § 2352 BGB keine Anwendung (NJW 1958, 347; Senat OLGZ 1982, 272ff; OLG Köln FamRZ 1990, 99ff; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 57ff; BayObLG …
  • OLG Hamm, 07.12.1981 - 15 W 171/81

    Erbverzichtsvertrag des durch Berliner Testament gebundenen längerlebenden

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2009 - 15 Wx 312/08
    § 2349 BGB, der anordnet, dass bei einem Verzicht eines Abkömmlings oder eines Seitenverwandten des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht sich die Wirkung dieses Verzichts grundsätzlich auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt, findet auf den Zuwendungsverzicht mangels einer entsprechenden Verweisung in § 2352 BGB keine Anwendung (NJW 1958, 347; Senat OLGZ 1982, 272ff; OLG Köln FamRZ 1990, 99ff; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 57ff; BayObLG …
  • OLG München, 20.07.2005 - 31 Wx 18/05

    Unwirksamkeit späterer Verfügung von Todes wegen bei Beeinträchtigung eines durch

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2009 - 15 Wx 312/08
    1 Z 38/83">RPfleger 1984, 65f; NJW-RR 1997, 1027; OLG München DNotZ 2006, 68f; MK-BGB/Strobel, 4.Aufl., § 2352 Rdn.13; a.A. etwa Staudinger/Schotten, BGB Neubearb.
  • OLG Köln, 25.08.1989 - 2 Wx 21/89

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung eines Erbscheins; Streit über die

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2009 - 15 Wx 312/08
    § 2349 BGB, der anordnet, dass bei einem Verzicht eines Abkömmlings oder eines Seitenverwandten des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht sich die Wirkung dieses Verzichts grundsätzlich auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt, findet auf den Zuwendungsverzicht mangels einer entsprechenden Verweisung in § 2352 BGB keine Anwendung (NJW 1958, 347; Senat OLGZ 1982, 272ff; OLG Köln FamRZ 1990, 99ff; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 57ff; BayObLG …
  • OLG Hamm, 01.10.1997 - 20 U 56/97
    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2009 - 15 Wx 312/08
    Richtig ist weiter, dass bei der vorliegenden Fallkonstellation zu prüfen ist, ob sich im Wege -ggf. ergänzender- Testaments- bzw. Vertragsauslegung ein (hypothetischer) Wille des oder der Testatoren oder der Parteien des Erbvertrages dahingehend feststellen lässt, dass mit dem Zuwendungsverzicht des Erben auch eine etwaige Ersatzerbfolge seiner Abkömmlinge ausgeschlossen sein soll (OLG Stuttgart OLGR 1998, 111; Senat a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; BayObLG a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 09.12.1957 - 8 W 329/57
    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2009 - 15 Wx 312/08
    § 2349 BGB, der anordnet, dass bei einem Verzicht eines Abkömmlings oder eines Seitenverwandten des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht sich die Wirkung dieses Verzichts grundsätzlich auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt, findet auf den Zuwendungsverzicht mangels einer entsprechenden Verweisung in § 2352 BGB keine Anwendung (NJW 1958, 347; Senat OLGZ 1982, 272ff; OLG Köln FamRZ 1990, 99ff; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 57ff; BayObLG …
  • OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 603/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Enterbung eines Abkömmlings

    Es bestand aber auch schon zum alten Recht die gefestigte Rechtsprechung, dass in diesen Fällen zu prüfen ist, ob sich im Wege - ggf. ergänzender - Vertragsauslegung ein (hypothetischer) Wille der Parteien des Erbvertrages dahingehend feststellen lässt, dass mit dem Zuwendungsverzicht des Erben auch eine etwaige Ersatzerbfolge seiner Abkömmlinge ausgeschlossen sein soll (vgl. Senat FGPrax 2009, 227 = FamRZ 2009, 2122).
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