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   OLG Hamm, 18.06.2013 - III-2 Ws 158/13   

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https://dejure.org/2013,15315
OLG Hamm, 18.06.2013 - III-2 Ws 158/13 (https://dejure.org/2013,15315)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2013 - III-2 Ws 158/13 (https://dejure.org/2013,15315)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - III-2 Ws 158/13 (https://dejure.org/2013,15315)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    StrEG § 8;
    Entschädigung, Beschwerde, Statthaftigkeit

  • openjur.de

    Unvollständiger Urteilsausspruch über die Entschädigung des freigesprochenen Angeklagten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unvollständiger Urteilsausspruch über die Entschädigung des freigesprochenen Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde wegen Nichtberücksichtigung weiterer entschädigungsfähiger Strafverfolgungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 2; StrEG § 8 Abs. 1
    Entschädigung des freigesprochenen Angeklagten; Anfechtung wegen Nichtberücksichtigung weiterer entschädigungsfähiger Strafverfolgungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2000 - 1 Ws 532/00

    Entschädigungsregelung in freisprechendem Urteil - sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13
    Die wohl überwiegende Ansicht will § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG entgegen dem Wortlaut auch auf diese Fälle anwenden, so dass der Entschädigungsberechtigte bei dem für die Entscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG zuständigen Gericht eine Nachholung bzw. Ergänzung der Entscheidung beantragen könnte, ohne einer anderen Fristbindung als der Verjährung des Entschädigungsanspruchs zu unterliegen (KG v. 21.11.2008, 4 Ws 24/08, NStZ 2010, 284; OLG Stuttgart v. 24.04.2001, 2 Ws 61/01, Rn. 7, 11; OLG Düsseldorf v. 07.11.2000, 1 Ws 532/00, NStZ-RR 2001, 159 für den Fall, dass überhaupt nicht oder nicht über alle Strafverfolgungsmaßnahmen entschieden wurde; OLG München v. 13.09.1977, 1 Ws 988/77, juris, Rn. 4 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 7; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 8, Rn. 28 ff.; 48 ff.).

    Die Gegenmeinung hält am Wortlaut des § 8 Abs. 2 Satz 1 StrEG fest und verweist den Entschädigungsberechtigten auf das Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG (KG v. 10.03.2009, 2 Ws 9/08, juris, Rn. 15 ff.; OLG München vom 03.12.1996, 2 Ws 536/96; OLG Düsseldorf v. 07.11.2000, 1 Ws 532/00, a.a.O. für den Fall, dass über einen Teilzeitraum der Dauer der Strafverfolgungsmaßnahme nicht entschieden wurde; Meyer, Strafrechtsentschädigung, 8. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 18 ff.).

  • KG, 21.11.2008 - 4 Ws 24/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Einstweilige Unterbringung im

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13
    Die wohl überwiegende Ansicht will § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG entgegen dem Wortlaut auch auf diese Fälle anwenden, so dass der Entschädigungsberechtigte bei dem für die Entscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG zuständigen Gericht eine Nachholung bzw. Ergänzung der Entscheidung beantragen könnte, ohne einer anderen Fristbindung als der Verjährung des Entschädigungsanspruchs zu unterliegen (KG v. 21.11.2008, 4 Ws 24/08, NStZ 2010, 284; OLG Stuttgart v. 24.04.2001, 2 Ws 61/01, Rn. 7, 11; OLG Düsseldorf v. 07.11.2000, 1 Ws 532/00, NStZ-RR 2001, 159 für den Fall, dass überhaupt nicht oder nicht über alle Strafverfolgungsmaßnahmen entschieden wurde; OLG München v. 13.09.1977, 1 Ws 988/77, juris, Rn. 4 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 7; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 8, Rn. 28 ff.; 48 ff.).
  • BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Nachholung des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13
    Ebenso wenig braucht entschieden zu werden, ob es an einem Beschwerdegegenstand fehlt, wenn eine zusprechende oder ablehnende Grundentscheidung über die Entschädigungspflicht vollständig unterblieben ist, oder ob die Beschwerde sich auch gegen das gesetzwidrige vollständige Unterlassen einer Entscheidung richten kann (so: BVerfG v. 27.01.19999, 2 BvR 609/96, juris, Rn. 3; Meyer-Goßner, a.a.O., § 311, Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2001 - 2 Ws 61/01

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Entschädigungsansprüche; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13
    Die wohl überwiegende Ansicht will § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG entgegen dem Wortlaut auch auf diese Fälle anwenden, so dass der Entschädigungsberechtigte bei dem für die Entscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG zuständigen Gericht eine Nachholung bzw. Ergänzung der Entscheidung beantragen könnte, ohne einer anderen Fristbindung als der Verjährung des Entschädigungsanspruchs zu unterliegen (KG v. 21.11.2008, 4 Ws 24/08, NStZ 2010, 284; OLG Stuttgart v. 24.04.2001, 2 Ws 61/01, Rn. 7, 11; OLG Düsseldorf v. 07.11.2000, 1 Ws 532/00, NStZ-RR 2001, 159 für den Fall, dass überhaupt nicht oder nicht über alle Strafverfolgungsmaßnahmen entschieden wurde; OLG München v. 13.09.1977, 1 Ws 988/77, juris, Rn. 4 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 7; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 8, Rn. 28 ff.; 48 ff.).
  • KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13
    Die Gegenmeinung hält am Wortlaut des § 8 Abs. 2 Satz 1 StrEG fest und verweist den Entschädigungsberechtigten auf das Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG (KG v. 10.03.2009, 2 Ws 9/08, juris, Rn. 15 ff.; OLG München vom 03.12.1996, 2 Ws 536/96; OLG Düsseldorf v. 07.11.2000, 1 Ws 532/00, a.a.O. für den Fall, dass über einen Teilzeitraum der Dauer der Strafverfolgungsmaßnahme nicht entschieden wurde; Meyer, Strafrechtsentschädigung, 8. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 18 ff.).
  • OLG München, 03.12.1996 - 2 Ws 536/96
    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13
    Die Gegenmeinung hält am Wortlaut des § 8 Abs. 2 Satz 1 StrEG fest und verweist den Entschädigungsberechtigten auf das Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG (KG v. 10.03.2009, 2 Ws 9/08, juris, Rn. 15 ff.; OLG München vom 03.12.1996, 2 Ws 536/96; OLG Düsseldorf v. 07.11.2000, 1 Ws 532/00, a.a.O. für den Fall, dass über einen Teilzeitraum der Dauer der Strafverfolgungsmaßnahme nicht entschieden wurde; Meyer, Strafrechtsentschädigung, 8. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 18 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.1987 - 3 Ws 22/87
    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13
    Eine vermittelnde Auffassung sieht schließlich jedenfalls bei versehentlich unvollständigen Entscheidungen zwar die sofortige Beschwerde als statthaft an, lässt alternativ aber auch die Nachholung der Entscheidung entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG zu, so dass der Entschädigungsberechtigte sich wahlweise im Wege der Anregung an das Erstgericht oder im Wege der sofortigen Beschwerde (ggf. in Verbindung mit einem Wiedereinsetzungsantrag) an das Beschwerdegericht wenden kann (OLG Düsseldorf v. 04.02.1987, 3 Ws 22/87, MDR 1988, 164; Kunz, a.a.O., Rn. 50).
  • OLG München, 13.09.1977 - 1 Ws 988/77
    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13
    Die wohl überwiegende Ansicht will § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG entgegen dem Wortlaut auch auf diese Fälle anwenden, so dass der Entschädigungsberechtigte bei dem für die Entscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG zuständigen Gericht eine Nachholung bzw. Ergänzung der Entscheidung beantragen könnte, ohne einer anderen Fristbindung als der Verjährung des Entschädigungsanspruchs zu unterliegen (KG v. 21.11.2008, 4 Ws 24/08, NStZ 2010, 284; OLG Stuttgart v. 24.04.2001, 2 Ws 61/01, Rn. 7, 11; OLG Düsseldorf v. 07.11.2000, 1 Ws 532/00, NStZ-RR 2001, 159 für den Fall, dass überhaupt nicht oder nicht über alle Strafverfolgungsmaßnahmen entschieden wurde; OLG München v. 13.09.1977, 1 Ws 988/77, juris, Rn. 4 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 7; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 8, Rn. 28 ff.; 48 ff.).
  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 5 Ws 11/23

    Keine nachträgliche Entschädigungsleistung nach Abschluss der gerichtlichen

    Diese Ansicht wird unter anderem damit begründet, dass der Gesetzgeber die Grundentscheidung durch Urteil als Regelfall und das isolierte Entschädigungsverfahren ausdrücklich als Ausnahme ausgestaltet habe (vgl. KG, Beschluss vom 21.11.2008 - 4 Ws 24/08 = NStZ 2010, 284, m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 03.12.1996 - 2 Ws 536/96 = AnwBl 1998, 50; offen gelassen: OLG Hamm (2. Strafsenat), Beschluss vom 18.06.2013 - 2 Ws 158/13 = BeckRS 2013, 11608).
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