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OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 RVs 162/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung, Beschlussverfahren, Kostenentscheidung des Revisionsgerichts
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenentscheidung durch das Revisionsgericht
- Jurion (Kurzinformation)
Kostenentscheidung durch das Revisionsgericht
Verfahrensgang
- LG Detmold - 25 Ns 28/18
- OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 RVs 162/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ss 68/08
Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Berufungsgericht
Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 RVs 162/18
Fehlt es an einer solchen Entscheidung entweder, weil dem erstinstanzlichen Tatrichter die gesamtstrafenfähige anderweitige Verurteilung unbekannt geblieben ist, insoweit zu prüfenden Unterlagen trotz sachgerechter Terminsvorbereitung nicht vollständig vorgelegen haben oder er aber die Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung fehlerhaft nicht erkannt hat, so ist die Entscheidung durch das Berufungsgericht zu treffen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 Ss 68/08 -, m.w.N., zitiert nach juris).