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   OLG Hamm, 19.02.2016 - I-32 Sa 1/16   

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https://dejure.org/2016,5283
OLG Hamm, 19.02.2016 - I-32 Sa 1/16 (https://dejure.org/2016,5283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.02.2016 - I-32 Sa 1/16 (https://dejure.org/2016,5283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - I-32 Sa 1/16 (https://dejure.org/2016,5283)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Verweisung; Begriff der Niederlassung einer Kfz-Haftpflichtversicherung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 36 I Nr. 6, 281
    Gerichtsstandbestimmung; Zweigniederlassung; Schadenaußenstelle; Schadensregulierungsbüro; Verweisung; Bindungswirkung

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 36 I Nr. 6, 281
    Bindungswirkung einer Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses mit vertretbarer Begründung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses mit vertretbarer Begründung

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 578
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 26.09.2012 - 8 AR 67/12
    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
    Ob danach eine Schadenaußenstelle oder ein Schadens(-regulierungs-)büro eine Niederlassung darstellt, wird unterschiedlich beantwortet (bejahend: OLG Köln, Beschluss vom 26.09.2012 - 8 AR 67/12, juris Rn. 13 und Beschluss vom 10.12.2012 - 8 AR 84/12, juris Rn. 12; Heinrich in: Musielak, a.a.O., § 21 ZPO Rn. 6, beck-online; verneinend LG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.1995 - 11 O 81/95, juris; Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütte, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 21 ZPO Rn. 20; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 21 ZPO Rn. 9; Roth in: Stein/Jonas, a.a.O., § 21 ZPO Rn. 16; unklar Patzina in: MüKoZPO, § 21 ZPO Rn. 9, beck-online).

    Soweit in diesem Zusammenhang ausgeführt wird, dass die Vornahme der Schadensregulierung zur Herstellung des erforderlichen Bezugs zum Geschäftsbetrieb der Niederlassung ausreicht (Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 21 ZPO Rn. 11), betrifft dies den Fall, dass das Vorhandensein einer Niederlassung feststeht und zu prüfen ist, ob der für § 21 ZPO weiter erforderliche Bezug zu dieser vorhanden ist, nicht aber die Frage nach der Qualifizierung des Schadensbüros als solchen (unklar allerdings OLG Köln, Beschluss vom 26. September 2012 - 8 AR 67/12, juris Rn. 13).

    Da die Entscheidung des Senats über die Frage der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses maßgeblich auf den Umständen des Einzelfalls zu der Bewertung des erweckten Scheins beruht, war auch in Ansehung der Entscheidungen des OLG Köln vom 26.09.2012 - 8 AR 67/12 - und vom 10.12.2012 - 8 AR 84/12 - eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 36 Abs. 3 ZPO nicht vorzunehmen.

  • OLG Köln, 10.12.2012 - 8 AR 84/12
    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
    Ob danach eine Schadenaußenstelle oder ein Schadens(-regulierungs-)büro eine Niederlassung darstellt, wird unterschiedlich beantwortet (bejahend: OLG Köln, Beschluss vom 26.09.2012 - 8 AR 67/12, juris Rn. 13 und Beschluss vom 10.12.2012 - 8 AR 84/12, juris Rn. 12; Heinrich in: Musielak, a.a.O., § 21 ZPO Rn. 6, beck-online; verneinend LG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.1995 - 11 O 81/95, juris; Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütte, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 21 ZPO Rn. 20; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 21 ZPO Rn. 9; Roth in: Stein/Jonas, a.a.O., § 21 ZPO Rn. 16; unklar Patzina in: MüKoZPO, § 21 ZPO Rn. 9, beck-online).

    Da die Entscheidung des Senats über die Frage der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses maßgeblich auf den Umständen des Einzelfalls zu der Bewertung des erweckten Scheins beruht, war auch in Ansehung der Entscheidungen des OLG Köln vom 26.09.2012 - 8 AR 67/12 - und vom 10.12.2012 - 8 AR 84/12 - eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 36 Abs. 3 ZPO nicht vorzunehmen.

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
    Willkür liegt vielmehr nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (st. Rspr., z. B. BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15 -, juris Rn. 9).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt jedoch dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH, Beschluss vom v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 22.11.1995 - 11 O 81/95

    Versicherungsvertrag; Entgegennahme; Direktversicherer; Gerichtsstand;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
    Ob danach eine Schadenaußenstelle oder ein Schadens(-regulierungs-)büro eine Niederlassung darstellt, wird unterschiedlich beantwortet (bejahend: OLG Köln, Beschluss vom 26.09.2012 - 8 AR 67/12, juris Rn. 13 und Beschluss vom 10.12.2012 - 8 AR 84/12, juris Rn. 12; Heinrich in: Musielak, a.a.O., § 21 ZPO Rn. 6, beck-online; verneinend LG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.1995 - 11 O 81/95, juris; Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütte, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 21 ZPO Rn. 20; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 21 ZPO Rn. 9; Roth in: Stein/Jonas, a.a.O., § 21 ZPO Rn. 16; unklar Patzina in: MüKoZPO, § 21 ZPO Rn. 9, beck-online).
  • OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 110/08

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
    Nicht ausreichend ist, wenn die Nebenstelle nur untergeordnete, dem Geschäftsbetrieb dienende Geschäfte selbständig abschließt (RG, Urteil vom 30.01.1902 - VI 396/01, Z 50, 396, 398f., juris; OLG Hamm, Urteil vom 20. Mai 2009 - I-20 U 110/08) oder wenn eine "Leitung" nur nach solchen Weisungen handeln darf, die sie von der Hauptstelle erhält (OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 51).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
    Als Niederlassung wird allgemein jede von dem Inhaber an einem anderen Ort als dem seines (Wohn-)Sitzes für eine gewisse Dauer eingerichtete, auf seinen Namen und für seine Rechnung und selbständig betriebene, aus eigener Entscheidung zum Abschluss von Geschäften und Handeln berechtigte Geschäftsstelle verstanden (z. B. BGH, Urteil vom 13.07.1987 - II ZR 188/86 -, juris Rn. 17; Vollkommer in: Zöller, a.a.O. § 21 ZPO Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
    Erforderlich sind in der Gesamtbetrachtung Umstände, die über das bloße Übersehen oder Verkennen einer Zuständigkeitsnorm hinausgehen und die Verweisung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (st. Rspr., z. B. BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02 -, Rn. 8, juris).
  • RG, 30.01.1902 - VI 396/01

    Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte; Niederlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
    Nicht ausreichend ist, wenn die Nebenstelle nur untergeordnete, dem Geschäftsbetrieb dienende Geschäfte selbständig abschließt (RG, Urteil vom 30.01.1902 - VI 396/01, Z 50, 396, 398f., juris; OLG Hamm, Urteil vom 20. Mai 2009 - I-20 U 110/08) oder wenn eine "Leitung" nur nach solchen Weisungen handeln darf, die sie von der Hauptstelle erhält (OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 51).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, juris Rn. 4; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

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