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   OLG Hamm, 19.02.2020 - 8 U 135/19   

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https://dejure.org/2020,82713
OLG Hamm, 19.02.2020 - 8 U 135/19 (https://dejure.org/2020,82713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.02.2020 - 8 U 135/19 (https://dejure.org/2020,82713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 8 U 135/19 (https://dejure.org/2020,82713)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bielefeld, 10.03.2003 - 8 O 172/02

    Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch bei Leistung auf Grund eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2020 - 8 U 135/19
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 10.03.2003 (Aktenzeichen 8 O 172/02) wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.440.000,00 US-Dollar einstweilen eingestellt, bis über die Vollstreckungsabwehrklage in dieser Instanz entschieden ist.

    1.Der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach §§ 769 Abs. 1, 767 ZPO ist bezüglich des Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 10.03.2003 (Az. 8 O 172/02) gegen Sicherheitsleistung zulässig und begründet.

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2020 - 8 U 135/19
    Nach dem neuen Vortrag, der weitgehend unstreitig und daher nach § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03, juris), verfügt der Kläger noch über Vermögensgegenstände in Deutschland, wobei in tatsächlicher Hinsicht noch zu klären ist, ob das Konto Nr. ######6 bei der B-Bank A ihm selbst oder der C GmbH zuzuordnen ist.
  • BGH, 26.06.1997 - IX ZB 11/97

    Vollstreckbarerklärung eines in Dänemark unterzeichneten Schuldscheins

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2020 - 8 U 135/19
    Denn nachträgliche Veränderungen können bewirken, dass eine zunächst fehlende Zuständigkeit bis zum Zeitpunkt der Entscheidung noch herbeigeführt wird (BGH, EuGH-Vorlage vom 26.06.19997 - IX ZB 11/97, juris, Rdnr. 18).
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