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   OLG Hamm, 20.06.2002 - 24 U 45/01   

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https://dejure.org/2002,8276
OLG Hamm, 20.06.2002 - 24 U 45/01 (https://dejure.org/2002,8276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2002 - 24 U 45/01 (https://dejure.org/2002,8276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 24 U 45/01 (https://dejure.org/2002,8276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haften Bauunternehmer und Architekt wegen Organisationsverschulden 30 Jahre? (IBR 2003, 11)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 15 O 119/00
  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 24 U 45/01

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1706
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2002 - 24 U 45/01
    Die Verjährungsfrist beträgt darüber hinaus aber auch dann 30 Jahre, wenn der Auftragnehmer bei der Herstellung des Werks nicht für eine den Umständen nach angemessene Überwachung und Prüfung der Leistung und damit auch nicht dafür sorgt, dass er oder seine insoweit eingesetzten Erfüllungsgehilfen etwaige Mängel erkennen können, und wenn der Mangel bei richtiger Organisation erkannt worden wäre (BGH BauR 1992, 500).

    Liegen gravierende oder besonders augenfällige Mängel vor, kann das den Schluss auf eine mangelhafte Organisation der Überwachung und Überprüfung der Arbeiten zulassen (BGH BauR 1992, 500, 501).

  • OLG Celle, 31.08.1994 - 6 U 194/92

    Mangelhafte Bauleitung: 30 Jahre Verjährungsfrist!

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2002 - 24 U 45/01
    Nach der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 1995, 1486) kann dem Architekten die bewusste Unwissenheit eines Erfüllungsgehilfen zugerechnet werden, wenn er einen wenig erfahrenen Mitarbeiter ausgewählt und diesen nicht über die Aufgaben im Zusammenhang mit der Bauaufsicht instruiert hat.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2004 - 23 U 73/04

    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen unzureichender Abdichtung eines

    Diese Grundsätze finden auch auf die Haftung des Architekten Anwendung (Senat BauR 2004, 1331 ff, OLG Hamm BauR 2002, 1706; OLG Celle NJW-RR 1995, 1486; Koeble/Kniffka, a.a.O. Teil 12 Rn. 493).

    Der Beklagte hat nicht nur grob fahrlässig schlecht geleistet, was eine Verlängerung der Verjährungsfrist nicht rechtfertigen kann (Senat BauR 2004, 1331 ff; OLG Hamm BauR 2002, 1706, 1708), sondern er hat sich bezüglich des Grundwassers bewusst unwissend gehalten und sich mit einer völlig unzureichenden Momentaufnahme im Hinblick auf die Möglichkeiten der Verrieselung bei einer einzigen eigenen Messung begnügt.

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2006 - 22 U 49/06

    Werkvertrag: Haftung über die 5-jährige Verjährungsfrist hinaus bei

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 1754 f.), des Oberlandesgerichts Düsseldorf (z. B. Senat, NJW-RR 1998, 1315, 1316; 23. Zivilsenat, NZBau 2004, 454, 456) und anderer Oberlandesgerichte (z. B. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 24; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 171, 172; OLG Hamm NJOZ 2002, 2075 = BauR 2002, 1706) kann sich der Unternehmer seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werks nicht dadurch entziehen, dass er sich bewusst unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient, Mängel zu offenbaren.

    Diese Grundsätze finden auch auf die Haftung des Architekten Anwendung (OLG Hamm NJOZ 2002, 2075 = BauR 2002, 1706; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486; OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, NZBau 2004, 454, 456; Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 10.04.2006, § 634 a Rdnr. 72), und zwar sowohl für den planenden als auch für den bauleitenden Aufgabenbereich (Kniffka, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 23 U 65/03

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei einem unbezifferten Feststellungsantrag;

    Diese Grundsätze finden auch auf die Haftung des Architekten Anwendung (OLG Hamm, BauR 2002, 1706; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486).

    Dagegen soll über das Organisationsverschulden nicht erreicht werden, dass der Architekt auch bei Fahrlässigkeit im Rahmen einer Verjährungsfrist von 30 Jahren haftet (OLG Hamm, BauR 2002, 1706, 1708).

  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07

    Haftung des Architekten bei der Bauüberwachung: Keine Pflicht zur lückenlosen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung des hiesigen 24. Zivilsenats (BauR 2002, 1706, 1708), in der ein Organisationsverschulden des Architekten verneint worden ist, weil nicht feststellbar sei, dass sein Mitarbeiter der Überwachungspflicht überhaupt nicht nachgekommen sei.
  • LG Mönchengladbach, 22.04.2005 - 1 O 279/02

    Haftung bei Organisationsverschulden

    Diese Grundsätze finden auch auf die Haftung des Architekten Anwendung (OLG Düsseldorf BauR 2004, 1331; OLG Hamm BauR 2002, 1706; OLG Celle NJW-RR 1995, 1486).

    Der Beklagte hat nicht nur grob fahrlässig schlecht geleistet, was eine Verlängerung der Verjährungsfrist nicht rechtfertigen kann (OLG Düsseldorf BauR 2004, 1331; OLG Hamm BauR 2002, 1706), sondern er hat sich bezüglich der Frage der ordnungsgemäßen Fußpunktausbildung und Abdichtung der Dachflächen bewusst unwissend gehalten.

  • OLG Naumburg, 12.05.2006 - 10 U 8/06

    Keine 30-jährige Verjährung bei nur fahrlässigem Organisationsverschulden eines

    Die Anwendung des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. im Fall eines Organisationsverschuldens dient nicht dem Zweck, Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die der Auftragnehmer (möglicherweise auch grob) schuldhaft verursacht hat, der Verjährungsfrist von 30 Jahren zu unterwerfen (s. a. OLG Hamm, BauR 2002, 1706ff).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 21 U 52/05

    Schadensersatz wegen mangelhafter Herstellung der Sichtbetonbauteile einer

    Der rechtliche Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens soll nämlich den Auftraggeber lediglich davor schützen, dass sich der Auftragnehmer bewusst unwissend hält, um so der Arglisthaftung zu entgehen; dagegen soll gerade nicht erreicht werden, dass der Auftragnehmer auch bei Fahrlässigkeit im Rahmen einer verlängerten, für Arglist geltenden Verjährungsfrist haftet (OLG Düsseldorf [23. ZS] BauR 2004, 1331, 1334; OLG Hamm BauR 2002, 1706, 1708; OLG Jena BauR 2001, 1124, 1125).
  • LG Düsseldorf, 23.04.2003 - 13 O 208/99
    Diese Rechtsprechung ist auch auf die Haftung des Architekten anwendbar (vgl. OLG Celle NJW-RR 95, 1486 bis 1487, OLG Hamm BauR 2002, 1706 bis 1708).
  • LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 1 O 398/04
    Die Mängel können nur dann ein überzeugendes Indiz für eine fehlende oder unzureichende Organisation der Überwachung sein, wenn es nahezu undenkbar erscheint, dass diese Mängel im Falle einer ausreichenden Organisation übersehen worden wären (OLG Hamm BauR 2002, 1706 - 1708 ).
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