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   OLG Hamm, 21.01.2019 - 22 U 104/18   

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https://dejure.org/2019,863
OLG Hamm, 21.01.2019 - 22 U 104/18 (https://dejure.org/2019,863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2019 - 22 U 104/18 (https://dejure.org/2019,863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 22 U 104/18 (https://dejure.org/2019,863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VVG § 95 ; BGB § 433 Abs. 1
    Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Kündigung der Gebäudeversicherung mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrisiko liegt beim Gebäudekäufer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hausverkauf - Hinweispflicht auf gekündigte Gebäudeversicherung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übergang von Sachversicherungen beim Grundstücksverkauf - Aufklärungspflicht (IVR 2019, 80)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15

    Zur Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 22 U 104/18
    Hiervon unterscheidet sich die Fallgestaltung, die der Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2016 (VII ZR 107/15, r+s 2016, 347) zugrunde lag.
  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 22 U 104/18
    Für den Käufer besteht daher Anlass dazu, sein eigenes Sacherhaltungsinteresse in der Zeit zwischen Übergabe und Eintragung im Grundbuch durch eine Vereinbarung mit dem Versicherer des Verkäufers oder einen Vertrag mit einem anderen Versicherer zu versichern, selbst wenn ein mit dem Verkäufer bestehender Versicherungsvertrag grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse darin mitversichert ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07, r+s 2009, 374 Rn. 11 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19

    Wohngebäudeversicherung: Lesitungsfreiheit der Versicherung für frostbedingten

    Der Käufer einer versicherten Sache tritt erst mit deren Veräußerung in ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein, wobei es auf den formellen Eigentumsübergang, bei Grundstücken mithin auf die Eintragung im Grundbuch ankommt (§ 95 VVG, vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.01.2019, 22 U 104/18, Grundeigentum 2019, 729-730, Rn. 4 m. w. N., juris).
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