Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
| Kapitel 2 - Schadensversicherung (§§ 74 - 99) |
| Abschnitt 2 - Sachversicherung (§§ 88 - 99) |
(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.
(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.
klausel § 94Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern § 95Veräußerung der versicherten Sache § 96Kündigung nach Veräußerung § 97Anzeige der Veräußerung § 98Schutz des Erwerbers § 99Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 95 VVG
46 Entscheidungen zu § 95 VVG in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 60/21
Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung aufgrund der Verschmutzung einer ...
- OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 25/17
Haushalt-Glasversicherung: Versicherungsschutz für Gebäudeverglasung nach ...
- OLG Köln, 19.06.2018 - 9 U 60/17
Eintrittspflicht der Elektronik- und der Betriebsunterbrechungsversicherung bei ...
- AG Bad Segeberg, 22.11.2018 - 17 C 309/18
Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Klage des neuen Versicherungsnehmers nach ...
- BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19
Verpflichtung des Verkäufers eines bebauten Grundstücks zur Unterrichtung des ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hagen, 03.09.2019 - 2 O 33/18
Immobilienkaufvertrag - Aufklärungspflicht über Nichtbestehen einer ...
- OLG Hamm, 03.12.2018 - 22 U 104/18
Pflicht des Verkäufers eines Grundstücks zur Aufklärung des Käufers über die ...
- OLG Hamm, 21.01.2019 - 22 U 104/18
Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Kündigung der Gebäudeversicherung ...
- LG Hagen, 03.09.2019 - 2 O 33/18
- LG Tübingen, 30.08.2019 - 4 O 176/18
Ausübung der Rechte aus einem Wohngebäudeversicherungsvertrag nach Veräußerung ...
- OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19
Wohngebäudeversicherung: Lesitungsfreiheit der Versicherung für frostbedingten ...
Querverweise
Auf § 95 VVG verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil