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OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zulässigkeit von Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung im Verfahren gemäß §§ 23 ff. EGGVG
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 23.07.2019 - 1 VAs 28/19
- OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
- BGH, 09.10.2019 - 5 AR (VS) 64/19
- BGH, 09.10.2019 - 5 AR (Vs) 64/19
- BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 64/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290). - BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290). - BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17
Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit betreffend ihre …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Auch die Erhebung einer - wie noch darzustellen sein wird - erfolglosen Anhörungsrüge (und ebenso einer unzulässigen Gegenvorstellung) führt nach der neueren und vom Senat für zutreffend erachteten obergerichtlichen Rechtsprechung nicht dazu, dass hiermit noch ein nachträgliches Befangenheitsgesuch verbunden werden konnte (vgl. (BGH, Beschluss vom 23.02.2017 - 5 AR (Vs) 5/17 -, juris; OLG Celle, NStZ-RR 2015, 219).
- BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290). - OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290). - OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14
Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs bei einer noch nicht beschiedenen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Auch die Erhebung einer - wie noch darzustellen sein wird - erfolglosen Anhörungsrüge (und ebenso einer unzulässigen Gegenvorstellung) führt nach der neueren und vom Senat für zutreffend erachteten obergerichtlichen Rechtsprechung nicht dazu, dass hiermit noch ein nachträgliches Befangenheitsgesuch verbunden werden konnte (vgl. (BGH, Beschluss vom 23.02.2017 - 5 AR (Vs) 5/17 -, juris; OLG Celle, NStZ-RR 2015, 219). - BVerwG, 01.06.2007 - 7 B 14.07
Verwerfung einer Gegenvorstellung
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290). - OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen rechtskräftige Senatsbeschlüsse
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Ein im Rahmen der Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG nicht vorgesehener Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs entsprechend § 33 a StPO wäre nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. KG, Beschluss vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - Senat, Beschluss vom 07.06.2018 - III-1 VAs 20/18 -, jew. zit. n. juris). - OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07
Rechtstellung des Insolvenzverwalters hinsichtlich strafprozessual gepfändeter …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290). - KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Ein im Rahmen der Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG nicht vorgesehener Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs entsprechend § 33 a StPO wäre nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. KG, Beschluss vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - Senat, Beschluss vom 07.06.2018 - III-1 VAs 20/18 -, jew. zit. n. juris).