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   OLG Hamm, 22.12.2000 - 20 W 16/00   

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https://dejure.org/2000,6282
OLG Hamm, 22.12.2000 - 20 W 16/00 (https://dejure.org/2000,6282)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2000 - 20 W 16/00 (https://dejure.org/2000,6282)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 20 W 16/00 (https://dejure.org/2000,6282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Empfangsvollmacht; Versicherungsvertreter; Lebensversicherung; Empfangsbote; Veränderungsanzeige

  • Judicialis

    BGB § 130; ; VVG § 43; ; ALB 67 § 15 III

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 130; VVG § 43; ALB a. F. § 15 Nr. 3
    Versicherungsagent ist auch bei wirksamer Beschränkung der Empfangsvollmacht Empfangsbote des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130; VVG § 43; ALB 67 § 15 Abs. 3
    Lebensversicherung - Beschränkung der Empfangsvollmacht - Botenstellung - Zugang bei Versicherer - Änderung der Bezugsberechtigung vor Tod des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 3 O 145/00
  • OLG Hamm, 22.12.2000 - 20 W 16/00

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1499
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 14.11.1979 - 20 U 7/79

    Erbrechtliche Qualifizierung einer durch Erklärung unter Lebenden erfolgten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2000 - 20 W 16/00
    Eine Änderung der Bezugsberechtigung würde nach den hier vorliegenden Bedingungen grundsätzlich erst wirksam, wenn sie dem Versicherer selbst schriftlich zugeht (vergl. auch Senat, VersR 1980, 739.) Das hat das Landgericht in dem angefochtenen Beschluß zutreffend ausgeführt, und die dagegen gerichteten Angriffe sind nicht begründet.

    In jenen Fällen trat der Versicherungsfall vor dem (tatsächlichen oder anzunehmenden) Zeitpunkt des Zugangs der Änderungsmitteilung beim Versicherer ein und die Änderungsmitteilung konnte schon deshalb die bereits eingetretene Empfangsberechtigung nicht mehr ändern (Senat, VersR 1980, 739).

  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93

    Zeitpunkt des Zugangs außerhalb der Geschäftsstunden zugetragener Geschäftspost

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2000 - 20 W 16/00
    Jedenfalls in diesem Punkt unterscheidet sich der konkrete, Fall von den zur Zugangsproblematik veröffentlichten Entscheidungen (OLG Frankfurt, VersR 1993, 171; BGH VersR 1994, 586).
  • BGH, 29.05.1970 - IV ZR 1010/68

    Versicherungsvorstand - Schadenanzeige - Geschäftsverkehr - Kündiungsfrist -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2000 - 20 W 16/00
    Sollte das nicht der Fall sein, wäre die Beschränkung auf die Empfangsvollmacht des Vorstands im Lichte der Entscheidung BGH VersR 1970, 660 zwar nicht wörtlich zu nehmen - es reicht Empfang durch zur Entscheidung Befugte -, aber auch nicht zu beanstanden.
  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 13 U 100/91

    Zugang des Widerrufs einer Bezugsberechtigung nach dem Tod des VN

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2000 - 20 W 16/00
    Jedenfalls in diesem Punkt unterscheidet sich der konkrete, Fall von den zur Zugangsproblematik veröffentlichten Entscheidungen (OLG Frankfurt, VersR 1993, 171; BGH VersR 1994, 586).
  • OLG Hamm, 25.01.2008 - 20 U 89/07

    Lebensversicherung: Anzeige einer Abtretung an den Versicherer;

    Versicherungsagenten können Empfangsboten sein, auch wenn (abweichend von § 43 Nr. 2 VVG) in den Versicherungsbedingungen (wie z.B. in § 12 Abs. 1 Satz 3 ALB 86) bestimmt ist, dass die Agenten zur Entgegennahme von Erklärungen nicht "bevollmächtigt" sind (Bestätigung von Senat, VersR 2001, 1499 = NVersZ 2001, 258 = r+s 2001, 399).

    Ihr Agent war zwar nicht Empfangsbevollmächtigter, er war aber nach der Rechtsprechung des Senats Empfangsbote (VersR 2001, 1499; ebenso Kollhosser, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 44 Rn. 47; Reiff, VersR 1998, 976 unter 2, bei Fn. 17; offen lassend OLG Düsseldorf, VersR 2004, 996 unter 3 c).

    Damit ist nach der Rechtsprechung des Senats (VersR 2001, 1499) nur die Empfangsvollmacht des § 43 Nr. 1 VVG abbedungen; es ist also (soweit nicht besondere Grundsätze greifen) für die Auslegung einer Erklärung nicht auf den Empfängerhorizont des Agenten und es ist für Zeitpunkt des Erklärungszugangs nicht auf den Eingang beim Agenten abzustellen.

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02

    Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer gegenüber dem

    Sofern man die Agentur aber nicht gleichwohl als Empfangsbotin der Klägerin mit der Folge betrachtet, dass die Kündigung ihr jedenfalls in dem Zeitpunkt als zugegangen anzusehen ist, in dem sie bei gewöhnlicher Weiterleitung bei ihr hätte eintreffen müssen (vgl. OLG Hamm NVersZ 2001, 258), traf den Agenten jedenfalls die Pflicht, den Versicherungsnehmer über die bei einer Kündigung zu beachtenden Formalien zu belehren.
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