Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
| Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 - 73) |
| Abschnitt 4 - Versicherung für fremde Rechnung (§§ 43 - 48) |
(1) Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne Benennung der Person des Versicherten, schließen (Versicherung für fremde Rechnung).
(2) Wird der Versicherungsvertrag für einen anderen geschlossen, ist, auch wenn dieser benannt wird, im Zweifel anzunehmen, dass der Versicherungsnehmer nicht als Vertreter, sondern im eigenen Namen für fremde Rechnung handelt.
(3) Ergibt sich aus den Umständen nicht, dass der Versicherungsvertrag für einen anderen geschlossen werden soll, gilt er als für eigene Rechnung geschlossen.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 43 VVG
174 Entscheidungen zu § 43 VVG in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 12.08.2026 - 5 U 62/25
- LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einkommenseinsatz - Berufsunfähigkeitsrente aus ...
- BGH, 13.02.2024 - 4 StR 293/23
Betrug (Vermögensschaden: Herbeiführung des Versicherungsfalles, Kausalität, ...
- OLG Hamm, 27.06.2024 - 18 U 49/23
Anspruch eines Versicherungsvertreters auf Zahlung einer Provision wegen eines ...
- BayObLG, 18.02.2026 - 101 VA 160/25
Akteneinsicht, rechtliches Interesse, D&O-Versicherung, Organhaftung, ...
- KG, 18.02.2019 - 22 U 138/17
Verkehrsunfallhaftung: Anwendbares Recht auf den Regressanspruch eines ...
- OLG Saarbrücken, 10.07.2024 - 5 U 96/23
Rückdeckende Unterstützungskasse: Eigener Anspruch eines Arbeitnehmers auf ...
- FG München, 24.01.2023 - 12 K 200/21
Zurechnung von Einkünften aus einer Leibrente
- OLG Celle, 29.01.2026 - 11 U 119/25
Zurückweisung der Berufung mangels Anspruchs auf Schadesnersatz wegen ...
- OLG Brandenburg, 23.08.2024 - 11 U 222/23
Anspruch gegen das beklagte Versicherungsunternehmen auf Leistungen aus einer ...
Querverweise
Auf § 43 VVG verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil
- Vorschriften für alle Versicherungszweige
- Versicherung für fremde Rechnung
- § 48 (Versicherung für Rechnung "wen es angeht")
- Einzelne Versicherungszweige
- Krankenversicherung
- § 194 (Anzuwendende Vorschriften)