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   OLG Hamm, 24.01.2017 - III-1 RVs 97/16   

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OLG Hamm, 24.01.2017 - III-1 RVs 97/16 (https://dejure.org/2017,11762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2017 - III-1 RVs 97/16 (https://dejure.org/2017,11762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - III-1 RVs 97/16 (https://dejure.org/2017,11762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erörterung von Entschuldigungsgründen in einem Verwerfungsurteil

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung eines Verwerfungsurteils gemäß § 329 Abs. 1 StPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 329 Abs. 1
    Anforderungen an die Erörterung von Entschuldigungsgründen in einem Verwerfungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 38 Ns 42/16
  • OLG Hamm, 24.01.2017 - III-1 RVs 97/16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99

    Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 RVs 97/16
    Die Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO setzt die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (zu vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 84 [85]; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 329 Rdn. 48).

    An die Zulässigkeit dieser Rüge werden keine strengen Anforderungen gestellt, zumal das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils, die in der Revisionsbegründung nicht wiederholt zu werden brauchen, gebunden ist (zu vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 84 [85]).

  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 RVs 97/16
    Ein solches Urteil muss so begründet sein, dass das Revisionsgericht die maßgebenden Erwägungen des Berufungsgerichts nachprüfen kann (zu vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 281).
  • OLG Hamm, 05.01.1978 - 1 Ws 314/77
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 RVs 97/16
    Es kann deswegen zu dem Ergebnis kommen, dass dem Antrag auf Verlegung des Verhandlungstermins zu Unrecht nicht entsprochen und das Ausbleibens des nicht erschienenen Angeklagten als genügend entschuldigt anzusehen ist (vgl. OLG Hamm, den Beschluss vom 05.01.1978 - 1 Ws 314/77 -, BeckRS 1978, 01398).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

    Nur wenn ein Eingehen auf die Einzelheiten des Falles sich deswegen erübrigt, weil überhaupt keinerlei Gründe für das Ausbleiben des Angeklagten vorgetragen oder sonst ersichtlich sind, kann eine formularmäßige Begründung ausreichen (vgl. vorgen. Senatsbeschluss; OLG Hamm, Beschl. v. 24.01.2017 - III-1 RVs 97/16, juris Rn. 8; Löwe-Rosenberg/Gössel, a.a.O., Rn. 70 m.w.N.).

    e) Wird dagegen (unsubstantiiert) nur die unrichtige Anwendung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO gerügt - hierfür reicht es aus, dass sich dem Revisionsvorbringen entnehmen lässt, dass der Angeklagte etwa die Verkennung der Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung rügen will, oder ausgeführt wird, das Ausbleiben des Angeklagten habe nicht als unentschuldigt angesehen werden dürfen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10.01.2006 - 2 Ss 509/05, juris Rn. 7; Beschl. v. 24.01.2017 - III-1 RVs 97/16, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 07.01.2016 - 2 Rev 87/15 - 1 Ss 166/15, juris Rn. 6; KK-StPO/Paul, a. a. O., § 329 Rn. 14; SK-StPO/Frisch, a. a. O., § 329 Rn. 68, 70) - kann das Revisionsgericht - ähnlich wie bei der Anwendung des sachlichen Rechts - nur feststellen, ob das Berufungsgericht die vorliegenden Entschuldigungsgründe überhaupt geprüft, im Urteil genügend dargestellt, die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung rechtlich zutreffend gewürdigt hat und ob die Feststellungen auch die übrigen Voraussetzungen einer Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO (keine zulässige Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger) tragen (vgl. KG JR 1992, 347; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; OLG Karlsruhe NJW 1972, 1871; OLG Hamburg, a. a. O., juris Rn. 8 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 329 Rn. 48; Löwe-Rosenberg/Gössel, a.a.O., Rn. 102; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. die vorgenannten Entscheidungen).

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2022 - 2 RBs 215/21

    Kurzbegründung in Verwerfungsurteil bei fehlenden Entschuldigungsgründen;

    Hierbei genügt eine formularmäßige Begründung mit dem Gesetzestext, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung Entschuldigungsgründe weder geltend gemacht wurden noch sonst ersichtlich sind (vgl. KG Berlin NZV 2009, 518, 519; BeckRS 2014, 9668; OLG Hamm BeckRS 2017, 107965; OLG Saarbrücken BeckRS 2019, 24693 Rdn. 7).
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