Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.02.2012 - I-11 U 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 17; BNotO § 19
Reichweite notarieller Aufklärungspflicht bzgl. Erschließungskostenregelung in Grundstückskaufvertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage gegen einen Notar bei wegen möglicher Verletzung von Amtspflichten hinsichtlich der Belehrung und Aufklärung über die Regelung der Erschließungskosten in einem Grundstückskaufvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19 Abs. 1
Abweisung der Klage auf Schadensersatz gegen einen Notar mangels Verletzung von Amtspflichten hinsichtlich der Belehrung und Aufklärung über die Regelung der Erschließungskosten in einem Grundstückskaufvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie weit reicht die Belehrungspflicht des Notars?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Amtspflichtverletzung eines Notars bei unterlassener Aufklärung über Regelung der Erschließungskosten in Grundstückskaufvertrag
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 16.11.2010 - 16 O 218/09
- OLG Hamm, 24.02.2012 - I-11 U 8/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93
Pflicht des Notars zur Erörterung nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge bei …
Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 11 U 8/11
28. April 1994 - IX ZR 161/93, NJW 1994, 2283) und den zutreffend erfassten rechtsgeschäftlichen Willen der Beteiligten in Ansehung seiner ihm obliegenden Formulierungspflicht sodann - auch und gerade was die hier streitige Frage, welche der Vertragsparteien die Erschließungskosten in welchem Umfang tragen sollte, angeht - vollständig und in einer jeden Zweifel ausschließenden Form in der Urkunde zum Ausdruck zu bringen (…vgl. hierzu auch Ganter in: Ganter/ Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Aufl. (2009), Rn. 1274ff., 1279;… Sandkühler in: Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 6. Aufl. (2008), § 19 Rn. 75;… § 14 Rn. 175f.). - BGH, 24.06.1993 - IX ZR 84/92
Belehrungspflicht bei Absicherung eines Wegerechts durch Grunddienstbarkeit - …
Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 11 U 8/11
Der Beklagte hatte die Beteiligten demzufolge über die rechtliche Bedeutung ihrer Erklärungen sowie die Voraussetzungen für den Eintritt der bezweckten Rechtsfolge(n) in dem Umfang zu belehren, wie es zur Errichtung einer ihrem wahren Willen entsprechenden rechtsgültigen Urkunde erforderlich war (BGH, Urteil vom 02.11.1995 - IX ZR 15/95, NJW 1996, 522ff., Tz. 13ff. zitiert nach juris unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - IX ZR 84/92, NJW 1993, 2741, 2742; Urteil vom. - BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in …
Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 11 U 8/11
Für die im Vorprozess vor dem 22. Zivilsenat geäußerte Ansicht des Klägers, der Begriff "ausgeführte Maßnahme" könne auch rechtstechnisch im Sinne von Erschließungsanlage gemeint sein, was grundsätzlich ebenfalls denkbar wäre (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1992 - V ZR 106/91, WM 1992, 1671, Tz. 12 zitiert nach juris), finden sich weder in der Vertragsurkunde noch in den übrigen Umständen des Falles konkrete Anhaltspunkte. - BGH, 02.11.1995 - IX ZR 15/95
Umfang der Hinweispflicht des Notars
Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 11 U 8/11
Der Beklagte hatte die Beteiligten demzufolge über die rechtliche Bedeutung ihrer Erklärungen sowie die Voraussetzungen für den Eintritt der bezweckten Rechtsfolge(n) in dem Umfang zu belehren, wie es zur Errichtung einer ihrem wahren Willen entsprechenden rechtsgültigen Urkunde erforderlich war (BGH, Urteil vom 02.11.1995 - IX ZR 15/95, NJW 1996, 522ff., Tz. 13ff. zitiert nach juris unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - IX ZR 84/92, NJW 1993, 2741, 2742; Urteil vom. - LSG Berlin-Brandenburg, 02.07.2009 - L 22 U 34/08
Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 11 U 8/11
Die Akte 4 O 422/06 LG Münster (= 22 U 34/08 OLG Hamm) lag zur Information des Senats vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.