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   OLG Hamm, 27.02.2020 - III-5 RBs 63/20   

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https://dejure.org/2020,7192
OLG Hamm, 27.02.2020 - III-5 RBs 63/20 (https://dejure.org/2020,7192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2020 - III-5 RBs 63/20 (https://dejure.org/2020,7192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - III-5 RBs 63/20 (https://dejure.org/2020,7192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWI - Fahreridentifizierung: Verlesung der Datenzeile ist keine Inaugenscheinnahme des Fotos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inaugenscheinnahme eines Lichtbildes bei einer Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2020 - 5 RBs 63/20
    Erschließt sich der Text bereits aus einem flüchtigen Betrachten der Urkunde bei der Inaugenscheinnahme, kann dessen Bedeutung nicht ausgeblendet werden und ist dieser mithin Bestandteil der diesbezüglichen Beweisaufnahme (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.02.2018 - 1 Owi 2 Ss Bs 106/17 = BeckRS 2018, 3367, beck-online).
  • BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02

    Radarfotos mit Geschwindigkeitsdarstellung als technische Aufzeichnungen -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2020 - 5 RBs 63/20
    Während der Inhalt von Urkunden gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wird, d.h. durch unmittelbares Umsetzen von Schrift- und Zahlenzeichen in Worte (bzw. in Gedanken in der Ersatzform des Selbstlesens nach § 249 Abs. 2 S. 1 StPO), erfolgt der Augenschein durch sinnliche Wahrnehmung, nämlich Sehen, Hören, Schmecken, Riechen oder Befühlen (vgl. zur Abgrenzung BayObLG, Beschluss vom 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02 = NZV 2002, 379, beck-online).
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