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   OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16   

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OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16 (https://dejure.org/2017,11079)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2017 - 8 U 20/16 (https://dejure.org/2017,11079)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2017 - 8 U 20/16 (https://dejure.org/2017,11079)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer Fondsgesellschaft gegen einen in Österreich lebenden Treugeber-Kommanditisten auf Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen

  • rechtsportal.de

    EuGVVO Art. 17 Abs. 1 Buchst. c
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer Fondsgesellschaft gegen einen in Österreich lebenden Treugeber-Kommanditisten auf Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 830
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
    (1) Ein "Ausrichten" der Tätigkeit auf einen bestimmten Staat setzt zumindest voraus, dass der Vertragspartner des Verbrauchers bereits vor Vertragsabschluss seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern (auch) in diesem Staat herzustellen (EuGH NJW 2011, 505 ff.; BGH NJW 2012, 1817 ff.; Zöller-Geimer, ZPO, Art. 17 EuGVVO Rn. 24).

    Denn die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 c) EuGVVO beziehen sich allein auf die Tätigkeit des Vertragspartners des Verbrauchers (EuGH NJW 2011, 505 ff.).

  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
    Schließlich muss dieser Vertrag zu einer der Kategorien von Art. 17 Abs. 1 a) bis c) EuGVVO gehören (vgl. EuGH NJW 2015, 1581 ff.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des EuGH ist für die Anwendung des Art. 17 Abs. 1 EuGVVO grundsätzlich erforderlich, dass ein Vertrag unmittelbar zwischen den Parteien des Rechtsstreits zustande kommt (EuGH NJW 2015, 1581 ff.).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
    Auch insoweit geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Erwerb einer Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft ein Verbrauchervertrag sein kann, weil der Zweck des Beitritts nicht vorrangig darin besteht, Mitglied der Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen (vgl. EuGH ZIP 2010, 772 ff.; BGH ZIP 2010, 2497 ff.).
  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11

    Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
    (1) Ein "Ausrichten" der Tätigkeit auf einen bestimmten Staat setzt zumindest voraus, dass der Vertragspartner des Verbrauchers bereits vor Vertragsabschluss seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern (auch) in diesem Staat herzustellen (EuGH NJW 2011, 505 ff.; BGH NJW 2012, 1817 ff.; Zöller-Geimer, ZPO, Art. 17 EuGVVO Rn. 24).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
    Denn die Vorschrift des § 513 Abs. 2 ZPO findet auf die internationale Zuständigkeit keine Anwendung (vgl. BGH NJW 2003, 426).
  • BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
    Eine Vermögensanlage zu privaten Zwecken stellt eine Verbrauchersache i.S.v. Art. 17 ff. EuGVVO dar, und zwar auch dann, wenn die Vermögensanlage als Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft in Gestalt einer Publikumsgesellschaft ausgestaltet ist (BGH NJW-RR 2013, 1399 f.; OLG Frankfurt ZIP 2013, 387 f.; Staudinger-Hausmann, Verfahrensrecht für internationale Verträge, Neubearbeitung 2016, Rn. 160).
  • EuGH, 14.05.2009 - C-180/06

    Ilsinger - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
    Zwar beruhen die Zuständigkeitsvorschriften der Art. 17 ff. EuGVVO auf der Erwägung, dass der Verbraucher als die schwächere Partei regelmäßig in besonderem Maße schutzbedürftig ist (EuGH EuZW 2009, 489 ff.).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 929/14

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Geltung des deutschen Arzneimittelpreisrechts für

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
    Eine Vorlagepflicht besteht dann, wenn sich in einem bei einem letztinstanzlichen Gericht anhängigen Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, die betreffende unionsrechtliche Bestimmung war bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof oder die richtige Anwendung des Unionsrechts ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinen Raum bleibt (vgl. BVerfG NJW 2016, 2401 f.).
  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 160/09

    Widerruf eines Fonds-Beitritts: Anwendbarkeit der EWG-Haustürgeschäfte-Richtlinie

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
    Auch insoweit geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Erwerb einer Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft ein Verbrauchervertrag sein kann, weil der Zweck des Beitritts nicht vorrangig darin besteht, Mitglied der Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen (vgl. EuGH ZIP 2010, 772 ff.; BGH ZIP 2010, 2497 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2012 - 11 AR 132/12

    Die Regelung der örtlichen Zuständigkeit in Art. 16 EuGVVO ist im

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
    Eine Vermögensanlage zu privaten Zwecken stellt eine Verbrauchersache i.S.v. Art. 17 ff. EuGVVO dar, und zwar auch dann, wenn die Vermögensanlage als Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft in Gestalt einer Publikumsgesellschaft ausgestaltet ist (BGH NJW-RR 2013, 1399 f.; OLG Frankfurt ZIP 2013, 387 f.; Staudinger-Hausmann, Verfahrensrecht für internationale Verträge, Neubearbeitung 2016, Rn. 160).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 88/19

    Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Die in dem Hinweisbeschluss zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urt. v. 29. März 2017, 8 U 20/16, juris Rn. 28 ff.) betreffe eine andere Grundkonstellation.

    Damit weicht der Senat in einer Rechtsfrage von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urt. v. 29. März 2017, 8 U 20/16, juris) zu der entsprechenden Regelung in Art. 17 Abs. 1 Buchst. c) Brüssel-Ia-VO ab.

    In dem vom Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 29. März 2017, 8 U 20/16) entschiedenen Fall hat die Fondsgesellschaft Ansprüche gegen den Treugeberkommanditisten auf Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen geltend gemacht (juris Rn. 5).

    Das Oberlandesgericht Hamm stellt auf eine "vertragliche Beziehung zwischen den Parteien" ab (Urt. v. 29. März 2017, 8 U 20/16, juris Rn. 30), wenngleich durch den - u. U. über den Treuhandvertrag geltenden - Gesellschaftsvertrag die Gesellschafter untereinander verbunden sind; daneben treten mitgliedschaftliche Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Verhältnis zur Gesellschaft (Schmidt in Münchener Kommentar zum HGB, 3. Aufl., 2011, § 105 Rn. 170).

    Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 13; OLG Bamberg, Urt. v. 31. Oktober 2018, 8 U 73/18, juris Rn. 26; OLG Hamm, Urt. v. 29. März 2017, 8 U 20/16, juris Rn. 28; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2012, 11 AR 132/12, juris Rn. 9) stellt zwar eine Vermögensanlage zu privaten Zwecken auch dann eine Verbrauchersache dar, wenn die Vermögensanlage als Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft in Gestalt einer Publikumsgesellschaft ausgestaltet ist.

  • BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in

    Diese Auffassung steht in Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 29. März 2017 - 8 U 20/16, juris Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 16 U 83/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen einen im

    Im Übrigen brauche man nur die Grundsätze des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 29.03.2017 - 8 U 20/16 - zum Tatbestandsmerkmal des Ausrichtens ansehen, so komme man ohne weiteres zu einer internationalen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts.
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