Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.01.2015 - II-2 WF 232/14, II-2 WF 237/14, 2 WF 232/14, 2 WF 237/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9676
OLG Hamm, 30.01.2015 - II-2 WF 232/14, II-2 WF 237/14, 2 WF 232/14, 2 WF 237/14 (https://dejure.org/2015,9676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2015 - II-2 WF 232/14, II-2 WF 237/14, 2 WF 232/14, 2 WF 237/14 (https://dejure.org/2015,9676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - II-2 WF 232/14, II-2 WF 237/14, 2 WF 232/14, 2 WF 237/14 (https://dejure.org/2015,9676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Ordnungsgeldverfahren nach Gewaltschutzanordnung ohne Befristung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Ordnungsgeldverfahren nach Gewaltschutzanordnung ohne Befristung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung einer nicht befristeten, mehrere Jahre zurückliegenden Gewaltschutzanordnung

  • rabüro.de

    Besondere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Verlängerung einer Gewaltschutzanordnung bei erstmaligem Verstoß nach mehr als zwei Jahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 1 Abs. 1 S. 2 GewSchG; 890 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Vollstreckung einer nicht befristeten, mehrere Jahre zurückliegenden Gewaltschutzanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Verhängung eines Ordnungsgeldes in einer Gewaltschutzsache

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Verhängung eines Ordnungsgeldes in einer Gewaltschutzsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1405
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Oranienburg, 24.10.2012 - 36 F 355/11

    Ehescheidungsverbundverfahren: Voraussetzungen für Abtrennung einer Folgesache

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 2 WF 232/14
    Die vom Antragsgegner gegen vorstehenden Beschluss gerichtete Beschwerde (II-2 UF 297/11, OLG Hamm) nahm dieser - nach Durchführung einer Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren 36 F 355/11, Amtsgericht Marl - zurück.

    Das von der Antragstellerin geschilderte und von den Zeugen bestätigte Verhalten des Antragsgegner stimme mit den bereits im Verfahren 36 F 355/11, Amtsgericht Marl, ermittelten Verhaltensweisen überein.

    Das Amtsgericht hat insoweit zu Recht darauf hingewiesen, dass eine anderweitige Regelung bislang nicht getroffen worden ist, nachdem der Antragsgegner seine auf eine Abänderung und Befristung des Beschlusses vom 20.10.2011 abzielenden Anträge im Hauptsacheverfahren 36 F 355/11, Amtsgericht Marl, zurückgenommen hat.

  • OLG Celle, 13.02.2007 - 32 Ss 2/07

    Strafverfolgung nach § 4 Gewaltschutzgesetz (GewaltSchG) bei Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 2 WF 232/14
    Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, führt die entgegen der Grundregel des § 1 Abs. 1 S. 2 GewSchG unterbliebene Befristung der getroffenen Anordnungen nicht zu einer Nichtigkeit der Entscheidung (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall der Strafbarkeit nach § 4 GewSchG: OLG Celle, Beschluss vom 13.02.2007 - 32 Ss 2/07 - NJW 2007, 1606).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 6 UF 38/10

    Gewaltschutzanordnung: Erforderlichkeit der Befristung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 2 WF 232/14
    Die vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 214 FamFG vorgenommene Beschränkung der einstweiligen Anordnung auf eine bloß vorläufige Regelung ist Ausfluss des auch in Ansehung der Neuregelung des § 51 Abs. 3 FamFG weiterhin geltenden Grundsatzes, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - auch wenn diese nun nicht mehr von der Einleitung eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens abhängig ist - in der Regel nicht zu einer Vorwegnahme der Hauptsache führen darf und sich auf eine aufgrund summarischer Prüfung zu treffende, vorläufige Regelung zu beschränken hat (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.05.2010 - 6 UF 38/10 - FamRZ 2010, 1810, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 12.07.2010 - 11 WF 522/10

    Elterliche Sorge: Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 2 WF 232/14
    Der Verfahrenswert eines Rechtsmittelverfahrens gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes bestimmt sich nach der Höhe des Ordnungsgeldes (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.07.2010 - 11 WF 522/10 - zitiert nach juris).
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