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   OLG Hamm, 30.10.2013 - I-15 W 63/13   

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https://dejure.org/2013,38876
OLG Hamm, 30.10.2013 - I-15 W 63/13 (https://dejure.org/2013,38876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2013 - I-15 W 63/13 (https://dejure.org/2013,38876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - I-15 W 63/13 (https://dejure.org/2013,38876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung des Namens eines volljährigen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NK: BGB § 1617c Abs. 2 Nr. 1; NÄndG § 3; NÄndG § 4
    Änderung des Namens eines volljährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Volljähriges Kind kann sich einer behördlich bewilligten Änderung des Ehenamens seiner Eltern nicht anschließen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Volljähriges Kind kann sich einer behördlich bewilligten Änderung des Ehenamens seiner Eltern nicht anschließen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 67
  • FamRZ 2014, 1034
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 22.05.2001 - 1 W 8744/00

    Folgen einer Namensänderung der Eltern für ein volljähriges Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
    1) § 1617c Abs. 2 Nr. 1 BGB eröffnet nicht die Möglichkeit, dass sich ein volljähriges Kind einer behördlichen bewilligten Änderung des Ehenamens seiner Eltern nach § 3 NÄndG anschließen kann (Abweichung von KG FGPrax 2001, 193 ).

    Dementsprechend hat das KG (FGPrax 2001, 193 ff.; wohl auch: OLG München FGPrax 2013, 68 f.) maßgebend gestützt auf den Wortlaut der Vorschrift den Standpunkt eingenommen, dass das Namensanschließungsrecht nach § 1617c Abs. 2 Nr. 1 BGB auch den Fall der behördlich bewilligten Änderung des Ehenamens erfasst, jedenfalls wenn das Kind zum Zeitpunkt der erfolgten Namensänderung bereits volljährig ist; auf die Sonderproblematik minderjähriger Kinder ist nachstehend noch einzugehen.

  • OLG München, 14.01.2013 - 31 Wx 6/13

    Kindesname: Erstreckung einer in Polen erfolgten Namensänderung der Eltern auf

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
    Dementsprechend hat das KG (FGPrax 2001, 193 ff.; wohl auch: OLG München FGPrax 2013, 68 f.) maßgebend gestützt auf den Wortlaut der Vorschrift den Standpunkt eingenommen, dass das Namensanschließungsrecht nach § 1617c Abs. 2 Nr. 1 BGB auch den Fall der behördlich bewilligten Änderung des Ehenamens erfasst, jedenfalls wenn das Kind zum Zeitpunkt der erfolgten Namensänderung bereits volljährig ist; auf die Sonderproblematik minderjähriger Kinder ist nachstehend noch einzugehen.
  • OLG Hamm, 10.05.2010 - 15 W 200/10

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
    Auch wenn die gem. § 68 FamFG erforderliche Abhilfeentscheidung nicht wie erforderlich im Beschlusswege (siehe hierzu: BGH, NVwZ 2011, 127 f.; Senat FGPrax 2010, 266; OLG Köln, FamRZ 2011, 634 f.; OLG München, NotBZ 2010, 351 f.), sondern durch Verfügung ergangen ist, so zieht dieser Formmangel keine Unwirksamkeit der Nichtabhilfeentscheidung nach sich.
  • BVerwG, 10.03.1983 - 7 C 58.82

    Namensänderung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
    Entsprechend wurden seitens des Bundesverwaltungsgerichts in den sogenannten "Stiefkinderfällen" die zivilrechtlichen Belange der Betroffenen in die Abwägung im Rahmen des § 3 NamÄndG mit einbezogen, indes unter gleichzeitiger nochmaliger Herausstellung des Umstandes, dass eine Namensänderung nur bei Vorliegen gewichtiger Umstände in der Person des Einzelnen erfolgen darf (BVerwG FamRZ 86, 903; vgl. auch BVerwG NJW 1983, 1866 f.).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
    Auch wenn die gem. § 68 FamFG erforderliche Abhilfeentscheidung nicht wie erforderlich im Beschlusswege (siehe hierzu: BGH, NVwZ 2011, 127 f.; Senat FGPrax 2010, 266; OLG Köln, FamRZ 2011, 634 f.; OLG München, NotBZ 2010, 351 f.), sondern durch Verfügung ergangen ist, so zieht dieser Formmangel keine Unwirksamkeit der Nichtabhilfeentscheidung nach sich.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 3 W 232/09

    Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich des Zustandekommens von

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
    Eine Rückgabe an das Amtsgericht erschiene in einem solchen Fall als bloße Förmelei (OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 43 f.).
  • BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 20.76

    Pflichten bei Rücknahme einer rechtswidrigen Auflassungsgenehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
    Eine besondere Behandlung des privatrechtsgestaltenden Verwaltungsaktes über das gegebene Verfahrensrecht hinaus allein aufgrund der Ausstrahlungswirkung in den Rechtskreis Dritter wird indes im Verwaltungsrecht im Grundsatz abgelehnt (vgl. BVerwG NJW 1978, 338 ).
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
    Auch wenn die gem. § 68 FamFG erforderliche Abhilfeentscheidung nicht wie erforderlich im Beschlusswege (siehe hierzu: BGH, NVwZ 2011, 127 f.; Senat FGPrax 2010, 266; OLG Köln, FamRZ 2011, 634 f.; OLG München, NotBZ 2010, 351 f.), sondern durch Verfügung ergangen ist, so zieht dieser Formmangel keine Unwirksamkeit der Nichtabhilfeentscheidung nach sich.
  • Drs-Bund, 17.06.1996 - BT-Drs 13/4988
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
    Zur Begründung wird auf die Empfehlung des Bundesrates (BT-Drs 13/4988 S. 150) Bezug genommen, anschließungsinteressierten volljährigen Kindern eine Namensangleichung ohne aufwändiges Verwaltungsverfahren nach § 3 NamÄndG zu ermöglichen.
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZB 30/02

    Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Rückgängigmachung einer Einbenennung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
    Das gilt selbst dann, wenn die Entscheidung ihrem eigenen Antrag stattgegeben hat, denn es sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, zu jedem Stand des Verfahrens in schwierigen Fällen eine klärende obergerichtliche Entscheidung herbeiführen zu können (BGH StAZ 2004, 131 f.; Gaaz/ Bornhofen (Bornhofen), PStG , 2. Aufl., § 51 , Rn. 23 und § 53, Rn. 8 mit Verweis auf BT-Drs.
  • BVerwG, 06.09.1985 - 7 B 197.84

    Nachträgliche Änderung des Ehenamens - "Hinkende Namensführung" eines

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