Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2387
OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13 (https://dejure.org/2014,2387)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.01.2014 - 2 U 627/13 (https://dejure.org/2014,2387)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 2 U 627/13 (https://dejure.org/2014,2387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung des Alleingeschäftsführers, Abberufung des GmbH-Geschäftsführers, Abberufung Fremdgeschäftsführer, Abberufung ohne Grund, actio pro socio, Anhörung vor Abberufung, Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention, Antragsgegner ist Gesellschaft, Ausübung des ...

Papierfundstellen

  • NZG 2014, 391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.01.1985 - II ZR 79/84

    Einladung zur Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafter -

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Der Gesellschafter wird durch die verspätete Einladung seitens des Geschäftsführers nicht rückwirkend zum Nichtberechtigten; die auf Grund seiner Einladung zusammengetretene Gesellschafterversammlung bleibt vielmehr rechtmäßig berufen (BGH, Urteil vom 28.01.1985, II ZR 79/84, zitiert nach juris, Rn. 8).

    Denn in der Regel ist ein solcher Beschlussinhalt anzunehmen, wenn die dafür erforderliche Mehrheit erreicht und die Abberufung in der Satzung nicht auf wichtige Gründe beschränkt ist; denn die Gesellschafter, die den Geschäftsführer unter jedem rechtlich zulässigen Gesichtspunkt abberufen wollen, beschließen, wenn sie aus wichtigem Grund abberufen, regelmäßig auch die an weniger Voraussetzungen geknüpfte Abberufung ohne Grund, wenn diese nach der Satzung möglich ist (BGH, Urteil vom 28.01.1985, II ZR 79/84, zitiert nach juris, Rn. 27).

    Die Entscheidung des BGH vom 28.01.1985 (II ZR 79/84) betraf den Sonderfall, dass die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers Gegenstand der Versammlung sein sollte.

    Einzige Voraussetzung ist nur, dass die Teilnahme an der Versammlung für die Mitgesellschafter nicht erschwert wird (BGH, Urteil vom 28.01.1985, II ZR 79/84, zitiert nach juris, Rn. 9).

  • KG, 11.08.2011 - 23 U 114/11

    Einstweilige Verfügung: Sofortige Abberufung des GmbH-Geschäftsführers bei

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Die einstweilige Regelung kann auch die Untersagung der Ausübung von Geschäftsführerbefugnissen umfassen (KG, Urteil vom 11.08.2011, 23 U 114/11, zitiert nach juris, Rn. 16; BGH, Urteil vom 20.12.1982, II ZR 110/82, zitiert nach juris, Rn. 14).

    Der Streit um die Rechtsmacht des Geschäftsführers, die Gesellschaft zu vertreten, betrifft den Bestand des organschaftlichen Rechtsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer (OLG Braunschweig, Urteil vom 9.09.2009, 3 U 41/09, zitiert nach juris, Rn. 3), so dass grundsätzlich die Gesellschaft und der Geschäftsführer die richtigen Parteien des Rechtsstreites sind (KG, Urteil vom 11.08.2011, 23 U 114/11, zitiert nach juris, Rn. 10).

    Diese Rechtsprechung ist auch auf ein Eilverfahren anzuwenden, wenn die Wirksamkeit der Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers, der als Vertreter der Gesellschaft auftritt, in Streit steht (vergleiche auch KG, Urteil vom 11.08.2011, 23 U 114/11, zitiert nach juris, Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 4 U 138/05

    Wegfall des Versicherungsschutzes wegen falscher Angaben im Schadensformular zu

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Daher muss eine Gesellschaft grundsätzlich die Möglichkeit haben, das diesbezügliche Verhalten eines Scheingeschäftsführers im Wege der einstweiligen Verfügung zu unterbinden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 9.05.2006 - 4 U 138/05, zitiert nach juris, Rn. 58-61, m.w.N.).

    Daher muss eine Gesellschaft grundsätzlich die Möglichkeit haben, das diesbezügliche Verhalten eines Scheingeschäftsführers im Wege der einstweiligen Verfügung zu unterbinden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 9.05.2006,4 U 138/05, zitiert nach juris, Rn. 58-61, m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 14 U 50/05

    GmbH: Verbraucherinsolvenz des Geschäftsführers als wichtiger Grund zur

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Einstweiliger Rechtsschutz gemäß §§ 935, 940 ZPO ist im Gesellschaftsrecht zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung zur Regelung des Zwischenzustandes beim Streit um die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis zur Sicherung der Ansprüche und des Vermögens der Gesellschaft als angemessenes Mittel anerkannt (OLG Hamm, Urteil vom 10.11.1976, 8 U 44/75, Betriebsberater 1977, 765), auch zur einstweiligen Regelung des Rechtsverhältnisses in gesellschaftsrechtlichen Abberufungskonflikten (Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, aaO, § 38 GmbH-Gesetz, Rn. 58, 69, 75; BGH, Urteil vom 11.07.1960, II ZR 160/59, BGHZ 33, 105; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2005,15 U 50/05, GmbHR 2006, 1258).

    Die Unterlassungsverfügung dient damit bereits der Durchsetzung des Anspruches (hierzu: Zöller-Vollkommer, ZPO, 20. Auflage, § 938 ZPO, Rn. 3; § 940 ZPO, Rn. 1; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2005, 15 U 50/05, GmbHR 2006, 1258), so dass für den Erlass der Regelungsverfügung gewichtige Umstände zu verlangen und Verfügungsanspruch wie auch Verfügungsgrund streng zu prüfen sind.

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Danach wird, wenn zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft in der Hauptsache ein Prozess um die Anfechtbarkeit und/oder Nichtigkeit eines Abberufungsbeschlusses geführt wird, die beklagte Gesellschaft im Rechtsstreit von derjenigen Person vertreten, die bei Abweisung der Klage materiell-rechtlich als ihr gesetzlicher Vertreter anzusehen wäre (BGH, Urteil vom 10.11.1980, II ZR 51/80, NJW 1981, 1041; OLG Köln, Beschluss vom 17.02.2003, 18 W 6/03, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Es kommt darauf an, wie sich die materielle Rechtslage darstellt, wenn der Antrag der Partei begründet ist, für die der Vertreter auftritt; bei der Prüfung der Vertretungsbefugnis ist daher auf die Rolle der Gesellschaft abzustellen, was sowohl für die Anfechtungs-, als auch für die Nichtigkeitsklage gilt (vergleiche auch BGH, Urteil vom 14.12.1961, II ZR 97/59, zitiert nach juris, Rn. 4-6).
  • OLG Köln, 17.02.2003 - 18 W 6/03

    Unterbrechung des Verfahrens bei Zweifeln über die Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Danach wird, wenn zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft in der Hauptsache ein Prozess um die Anfechtbarkeit und/oder Nichtigkeit eines Abberufungsbeschlusses geführt wird, die beklagte Gesellschaft im Rechtsstreit von derjenigen Person vertreten, die bei Abweisung der Klage materiell-rechtlich als ihr gesetzlicher Vertreter anzusehen wäre (BGH, Urteil vom 10.11.1980, II ZR 51/80, NJW 1981, 1041; OLG Köln, Beschluss vom 17.02.2003, 18 W 6/03, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11

    Vorwegnahme der Hauptsache - Einstweilige Unterlassungsverfügung bei

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an der für den Erlass der Verfügung zu fordernden Dringlichkeit, wenn der Antragsteller in Kenntnis der Umstände untätig geblieben ist und den Antrag erst nach längerer Zeit stellt, denn durch langes Zuwarten wird die Annahme der Dringlichkeit widerlegt (vergleiche OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.08.2011, 2 U 84/11, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Die einstweilige Regelung kann auch die Untersagung der Ausübung von Geschäftsführerbefugnissen umfassen (KG, Urteil vom 11.08.2011, 23 U 114/11, zitiert nach juris, Rn. 16; BGH, Urteil vom 20.12.1982, II ZR 110/82, zitiert nach juris, Rn. 14).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Die angemessene Frist kann wegen besonderer Schwierigkeiten, denen sich der Geschäftsführer bei der Einberufung ausgesetzt sieht, länger oder wegen Eilbedürftigkeit kürzer sein (vgl. a. BGH, Urteil vom 15.06.1998, II ZR 318/96, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2013 - 14 W 17/12

    GmbH: Einberufungsvorschriften für eine Gesellschafterversammlung; Verbot des

  • BGH, 11.07.1960 - II ZR 260/59

    Geschäftsführung und Vertretung einer OHG

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 338/05

    GmbH: Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers wegen fehlerhafter

  • OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09

    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 6 U 220/11
  • OLG Hamm, 10.11.1976 - 8 U 44/75
  • OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 U 97/21

    Vorläufige Untersagung einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH Hohe

    Voraussetzung hierfür wäre, dass zwischen den Parteien unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen, gegen die der Verfügungsbeklagte durch sein Handeln als Geschäftsführer der Gesellschaft verstoßen hat (BGH, Urteil vom 28.06.1982, II ZR 199/81 - Rn. 6; OLG Thüringen, Urt. V. 08.01.2014 - 2 U 627/13 - Rn. 31; OLG Thüringen, Urt. v. 09.09.2015 - 2 U 219/15 - Rn. 40).

    Der körperschaftliche Charakter gesellschaftsvertraglicher Regelungen über die Besetzung und die Kompetenzen der Organe ist in der Rechtsprechung anerkannt (OLG Thüringen, Urt. v. 08.01.2014 - 2 U 627/13 - Rn. 31; OLG Thüringen, Urt. v. 09.09.2015 - 2 U 219/15 - Rn. 41).

    Auch wenn man mit Teilen der Rechtsprechung und Literatur eine Gesellschafterklage gegen den Geschäftsführer einer GmbH insbesondere zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Wege einer einstweiligen Verfügung nicht für ausgeschlossen hält, kann diese nur in besonderen Konstellationen in Betracht kommen, etwa in solchen einer zweigliedrigen GmbH ("wechselseitige Blockade der Geschäftsführer") oder in vergleichbaren dringenden Fällen, in denen die Gesellschaft sich in einer kritischen Situation als handlungsunfähig oder handlungsunwillig darstellt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.09.1998 - 5 W 22/98 - Rn. 16; OLG Braunschweig, Urt. v. 09.09.2009 - 3 U 41/09 - Rn. 8; OLG Thüringen, Urt. v. 08.01.2014 - 2 U 627/13 - Rn. 36ff.; Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz Kommentar, 20. Aufl. (2020), § 13, Rn. 53 und 55; Karsten Schmidt in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018 ff., § 46 GmbHG, Rn. 161; vgl. auch Stephan/Thieves in Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage (2019), § 38 GmbHG Rn. 108 ff.).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und

    Für den Regelfall wird in der jüngeren Rechtsprechung als angemessene Frist ein Zeitraum zwischen zwei Wochen und einem Monat angesehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2013 - 14 W 17/12, juris Rn. 31 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2012 - 6 U 220/11, juris Rn. 35 f.; OLG Jena, Urteil vom 08.01.2014 - 2 U 627/13, juris Rn. 45).
  • KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen fehlender Berücksichtigung der

    Abzustellen ist auf die im Einberufungsverlangen angegebenen Gründe und die Situation, in der sich Gesellschafter, Gesellschaft und Geschäftsführer im Einzelfall befinden (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 8. Januar 2014 - 2 U 627/13 -, Rn. 45, juris).
  • OLG München, 25.05.2023 - 23 W 354/23

    Beschwerde, Schadens-]Ersatz, Gesellschaft, Kaufpreis, Gesellschafterversammlung,

    Nach anderer Auffassung wird die Handlungsunfähigkeit pauschal für den einstweiligen Rechtsschutz angenommen (OLG Jena, BeckRS 2014, 3326; Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl. 2017, § 38 Rn. 71; Beurskens, in: Noack/Servatius/Haas, 23. Aufl. 2022, GmbHG § 38 Rn. 65) bzw. offenbar für entbehrlich erachtet (speziell für die Zwei-Mann GmbH mit paritätischen Anteilen: OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1505 1506.

    Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung herangezogene Anspruchsbegründung aus §§ 1004, 823 BGB analog wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (OLG Jena, BeckRS 2014, 3326; KG, NJW-RR 2023, 610 609.) kommt es danach nicht entscheidend an.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht