GmbH-Gesetz
| Abschnitt 3 - Vertretung und Geschäftsführung (§§ 35 - 52) |
(1) Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich, unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen.
(2) 1Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs auf den Fall beschränkt werden, daß wichtige Gründe denselben notwendig machen. 2Als solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung anzusehen.
(3) 1Der Geschäftsführer hat das Recht, um den Widerruf seiner Bestellung zu ersuchen, wenn er wegen Mutterschutz, Elternzeit, der Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit seinen mit der Bestellung verbundenen Pflichten vorübergehend nicht nachkommen kann und mindestens ein weiterer Geschäftsführer bestellt ist. 2Macht ein Geschäftsführer von diesem Recht Gebrauch, muss die Bestellung dieses Geschäftsführers
| 1. | widerrufen und dabei die Wiederbestellung nach Ablauf des Zeitraums der in § 3 Absatz 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes genannten Schutzfristen zugesichert werden, | |
| 2. | in den Fällen der Elternzeit, der Pflege eines Familienangehörigen oder der Krankheit widerrufen und dabei die Wiederbestellung nach einem Zeitraum von bis zu drei Monaten entsprechend dem Verlangen des Geschäftsführers zugesichert werden; von dem Widerruf der Bestellung kann abgesehen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. |
3In den in Satz 2 Nummer 2 genannten Fällen kann die Bestellung des Geschäftsführers auf dessen Verlangen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten widerrufen werden. 4§ 77a Absatz 2 findet auf Bestellungen während des Zeitraums nach den Sätzen 2 oder 3 keine Anwendung, wenn das Beteiligungsgebot ohne den Widerruf eingehalten wäre.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 07.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 12.08.2021 | Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst | 07.08.2021 |
ermächtigung § 41Buchführung § 42Bilanz § 42aVorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts § 43Haftung der Geschäftsführer § 43aKreditgewährung aus Gesellschafts-
vermögen § 44Stellvertreter von Geschäftsführern § 45Rechte der Gesellschafter § 46Aufgabenkreis der Gesellschafter § 47Abstimmung § 48Gesellschafter-
versammlung § 49Einberufung der Versammlung § 50Minderheitsrechte § 51Form der Einberufung § 51aAuskunfts- und Einsichtsrecht § 51bGerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht § 52Aufsichtsrat
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 38 GmbHG
518 Entscheidungen zu § 38 GmbHG in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2026 - L 6 U 188/23
Beschäftigung; Beschäftigter; Beschäftigte; Unfall; Arbeitsunfall; ...
- VG Gera, 26.08.2026 - 3 E 1400/26
Sicherheitsauflagen für Fußballrisikospiele
- OLG Hamm, 01.12.2025 - 8 U 93/24
Prozessfähigkeit einer städtischen GmbH mit Aufsichtsrat, Abberufung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 01.12.2025 - 8 U 93/2
Prozessfähigkeit einer städtischen GmbH mit Aufsichtsrat, Abberufung eines ...
- OLG Hamm, 01.12.2025 - 8 U 93/2
- KG, 09.03.2023 - 2 U 56/19
Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund; Beachtung eines ...
- OLG München, 22.01.2025 - 7 U 3733/24
Geschäftsführer Abberufung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Nichtiger ...
- OLG München, 10.12.2024 - 7 W 1704/24
Geschäftsführerbestellung, Wert des Beschwerdeverfahrens, ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 18.10.2024 - 8 HKO 12719/24
Atypische stille Gesellschaft, Abberufungsbeschluss, Gesellschafterversammlung, ...
- LG München I, 18.10.2024 - 8 HKO 12719/24
- BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22
Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG
- OLG München, 25.05.2023 - 23 W 354/23
Einstweilige Untersagungsverfügung gegen abberufenen ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 38 GmbHG:
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Errichtung der Gesellschaft
- § 6 III 2 (Geschäftsführer) (zu §§ 38 ff)