GmbH-Gesetz
| Abschnitt 3 - Vertretung und Geschäftsführung (§§ 35 - 52) |
(1) Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen erfolgen durch Beschlußfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(2) Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme.
(3) Vollmachten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.
(4) 1Ein Gesellschafter, welcher durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben. 2Dasselbe gilt von einer Beschlußfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreites gegenüber einem Gesellschafter betrifft.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.11.2008 | Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) | 23.10.2008 | |
| 01.08.2001 | Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr | 13.07.2001 |
ermächtigung § 41Buchführung § 42Bilanz § 42aVorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts § 43Haftung der Geschäftsführer § 43aKreditgewährung aus Gesellschafts-
vermögen § 44Stellvertreter von Geschäftsführern § 45Rechte der Gesellschafter § 46Aufgabenkreis der Gesellschafter § 47Abstimmung § 48Gesellschafter-
versammlung § 49Einberufung der Versammlung § 50Minderheitsrechte § 51Form der Einberufung § 51aAuskunfts- und Einsichtsrecht § 51bGerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht § 52Aufsichtsrat
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Rechtsprechung zu § 47 GmbHG
1.030 Entscheidungen zu § 47 GmbHG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 20 W 225/20
Bestellung des Vorstands einer AG zum Geschäftsführer einer Tochter-GmbH
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22
Beschränkte Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer AG bei Beschlussfassung ...
- BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22
- BGH, 05.11.2024 - II ZR 85/23
Zweigliedrige GmbH: Notwendigkeit eines Geltendmachungsbeschlusses nach § 46 Nr. ...
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Nichtigkeit des Beschlusses einer Gesellschafterversammlung; Durchführung einer ...
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Prozessfähigkeit einer städtischen GmbH mit Aufsichtsrat, Abberufung eines ...
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- OLG Hamm, 01.12.2025 - 8 U 93/2
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- BGH, 16.06.2026 - II ZR 13/25
Zulässiger Verzicht auf Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und mündliche ...
- KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen fehlender Berücksichtigung der ...
- OLG München, 18.07.2018 - 7 U 4225/17
Nichtigkeit eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer KG wegen ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 29.11.2017 - 8 HKO 6624/17
Umfang des Stimmrechtsverbots nach § 47 Abs. 4 S. 2 GmbHG
- LG München I, 29.11.2017 - 8 HKO 6624/17
Querverweise
Auf § 47 GmbHG verweisen folgende Vorschriften:
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Vertretung und Geschäftsführung
- § 45 (Rechte der Gesellschafter)
- GmbHG-Einführungsgesetz (EGGmbHG)
- Art. 1 (Umstellung auf Euro)