GmbH-Gesetz
Abschnitt 3 - Vertretung und Geschäftsführung (§§ 35 - 52) |
(1) Die Geschäftsführer haben jedem Gesellschafter auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten.
(2) 1Die Geschäftsführer dürfen die Auskunft und die Einsicht verweigern, wenn zu besorgen ist, daß der Gesellschafter sie zu gesellschaftsfremden Zwecken verwenden und dadurch der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zufügen wird. 2Die Verweigerung bedarf eines Beschlusses der Gesellschafter.
(3) Von diesen Vorschriften kann im Gesellschaftsvertrag nicht abgewichen werden.
ermächtigung § 41Buchführung § 42Bilanz § 42aVorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts § 43Haftung der Geschäftsführer § 43aKreditgewährung aus Gesellschafts-
vermögen § 44Stellvertreter von Geschäftsführern § 45Rechte der Gesellschafter § 46Aufgabenkreis der Gesellschafter § 47Abstimmung § 48Gesellschafter-
versammlung § 49Einberufung der Versammlung § 50Minderheitsrechte § 51Form der Einberufung § 51aAuskunfts- und Einsichtsrecht § 51bGerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht § 52Aufsichtsrat
Rechtsprechung zu § 51a GmbHG
292 Entscheidungen zu § 51a GmbHG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 01.12.2020 - 21 W 137/20
Unzumutbare Einsicht in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen während der ...
- BGH, 29.04.2013 - VII ZB 14/12
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit der Informationsrechte des GmbH-Gesellschafters
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 21.02.2012 - 7 T 30/12
Verhängen eines Auskunftsrechts und Einsichtnahmerechts im Zusammenhang mit ...
- LG Essen, 21.02.2012 - 7 T 30/12
- OLG München, 09.11.2017 - 23 U 239/17
Anspruch auf Rückzahlung einer von dem Beklagten veranlassten Überweisung von dem ...
- OLG München, 31.01.2018 - 7 U 2600/17
Vertraglicher Ausschluss des Einsichtsrechts nach § 166 Abs. 1 HGB
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 05.07.2017 - 8 HKO 14233/16
Einsichtsrecht in Geschäftsunterlagen durch Gesellschaftsvertrag abbedungen
- LG München I, 05.07.2017 - 8 HKO 14233/16
- OLG Celle, 14.03.2017 - 9 W 18/17
Rechtsstellung der Kommanditisten einer GmbH & Co. KG
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 31.05.2017 - 5 HKO 1564/16
Anspruch auf Auskunft und Einsicht in die Bücher und Schriften
- OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 21 W 90/12
Einsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen